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#1
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Hallo,
Ich bin 18, werde im Februar 19 und möchte im Juli mit meinem Freund nach Halle(Saale) ziehen. Im Moment bekomme ich Bafög (192,-) , genauso wie im nächsten Jahr. Meine Mutter hat Arbeit, bekommt aber, glaube ich, noch Wohngeldzuschuss. Jetz wollte ich fragen, wie das ist, WENN ich umziehe. Bekomme ich dann mehr Bafög? Bekomme ich, wenn ich meine Ausbildung geschafft habe und nicht gleich einen Job finde, Wohngeld oder Ähnliches, sodass ich nicht wieder ausziehen muss? Kann mir jemand weiter helfen? Wäre super nett ^^ |
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#2
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Wenn du 192 EUR Bafög bekommst, dann müsste es sich um eine Schule nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG handeln.
Ich poste daher mal § 12 BAföG: § 12 Bedarf für Schüler (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 192 Euro, 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 348 Euro. (2) 1Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler 1. von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 348 Euro, 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 417 Euro. 2Satz 1 Nr. 1 gilt nur, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 oder einer nach § 2 Abs. 1a Satz 2 erlassenen Verordnung erfüllt sind. (3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 52 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 64 Euro. (3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht. (4) Bei einer Ausbildung im europäischen Ausland werden Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Kalenderjahres die notwendigen Aufwendungen für vier Hin- und Rückfahrten zu der Ausbildungsstätte geleistet. |
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#3
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Die gute Nachricht ist folgende: Das BAföG erhöht sich durch den Umzug nach Halle an der Saale auf 348 EUR, dazu kommen noch 64 EUR für die Miete.
Die schlechte Nachricht ist folgende: Die Erhöhung tritt nur ein, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt sind. Nachfolgend poste ich daher § 2 Abs. 1a BAföG: (1a) 1Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und 1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, 2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt. |
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#4
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Das heißt, wenn von der Wohnung deiner Mutter eine Schule in zumutbarer Entfernung erreichbar ist, an der deine Ausbildung angeboten wird, dann bleibt es bei den 192 EUR.
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#5
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Das ist nicht das problem ^^
Ich gebe monatlich fast 120 Euro für Zugkarten aus...(monatsschülerkarten) Wohne ungefähr 50 km von meiner Ausbildungsstätte entfernt. Bloß bekomm ich etwas vom Staat, wenn ich meine Ausbildung beendet habe, noch keinen Job gefunde habe und kein Bafög mehr bekomme? |
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#6
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Dann musst du ALG 2 beantragen.
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#7
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ich hab doch davon keine Ahnung u_u
Geht das auf jeden fall? Hab nämlich mal gehört,man darf nur ausziehen, wenn man über 25 is un n job hat Ö_ö und bekommt dem entsprechend erst Arbeitslosengeld 2 Das halt ich aber irgendwie für schwachsinn o_O |
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#8
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ich weiß nun aber immernoch nicht weiter.
der Freund meiner Mutter meinte, dass ich, wenn ich kein bafög mehr bekomme und auf Jobsuche bin, keinerlei anspruch auf wohngeld oder Arbeitslosengeld hätte, wenn ich ausziehen wollen würde und auch nicht, wenn ich wohnen bleiben würde. Schließlich git es ja das Gesetz, dass man unter 25, es sei denn man hat Arbeit, nicht ausziehen dürfte. Für ein Jahr würde es klappen, da meine Ausbildungsstätte mehr als 50 km von meinem Wohnort entfernt ist, bei einer Freundin hat es so auch geklappt. Aber danach?! |
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