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#1
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Hallo liebe Leute,
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Mietswohnung. 2-Zimmer, 55 qm im Raum Stuttgart. 80 KM von dem Wohnort meiner Eltern und derer meines Freundes entfernt. Wir zahlen dort 560€ warm + 90€ Strom. Mein Freund zahlt die Hälfte (325€) und ich die andere Hälfte (325€). Ich verdiene bei meiner kaufmännischen Ausbildung 670€ Brutto, 532€ Netto. Ich bekomme aber noch Kindergeld in Höhe von 184€. (Ist aber glaube ich nicht relevant für Wohngeld) Mein Freund verdient etwa 1700€ Brutto, 1200€ Netto (73%-Stelle) Von meinen 532€ Netto bleiben mir abzüglich der Miete also etwa 200€. Allerdings fahre ich zwei Mal die Woche etwa 70 KM zur Berufsschule und die anderen 3 Tage etwa 30 KM. (Hin- und zurück wurde bereits zusammengerechnet). Dies fahre ich mit meinem Auto. Daher bleiben mir von den 200€ etwa nur noch 100€. Jetzt lebe ich aber noch einen Monat und gebe genau wie mein Freund exakt 120€ monatlich für Essen aus. Die Versicherung und Steuer des Fahrzeuges wird SOGAR bereits von meinem Freund übernommen. Mir bleibt also absolut kein Geld übrig. Ganz im Gegenteil sogar! WIe zur Hölle kann es also sein, dass mein Wohngeldantrag abgelehnt wird? Wie kann das bitte sein? Vom Kindergeld bleiben noch 160€. Davon gehen Handyrechnung, gelegentliche Reparaturen fürs Auto, sonstige Fahrten (Man fährt ja nicht nur zur Arbeit und zurück). und gelegentliche Anschaffungen weg. Es bleibt also nicht einmal vom Kindergeld etwas übrig. Bitte erklärt mir, wie es sein kann, dass ich nicht berechtigt bin, Wohngeld zu bekommen und was ich nun für Möglichkeiten habe. Liebe Grüße, Lisa |
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#2
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na weil ihr zusammen anscheinend ein zu hohes einkommen habt. vielleicht solltet ihr versuchen an anderer stelle zu sparen. 90 euro strom für zwei personen!? dein freund hat sicher auch ein auto. oder mal eine billigere wohung suchen. der staat ist doch keine Amme und kann nun alles und jeden bezahlen. bei 2370 brutto plus einmal kindergeld für zwei personen wirds sicher keine wie auch immer geartete transferleistungen geben!
in berlin bekommt ein hartz4-paar mit angemessener miete 1100 euro. ihr habt über 1900 € netto! Geändert von lacki (15.10.2011 um 14:57 Uhr) |
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#3
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Nö, weil sie als Azubi gar keinen Wohngeldanspruch hat. Es sei denn, es ist nicht die Erstausbildung...
Lisa, du solltest schnellstens BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Turtle |
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#4
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(o) Nun... Wir haben zusammen ein Auto, mein Freund fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit und für meine Ausbildung wird ein Auto regelrecht vorrausgesetzt. Wir wohnen seit einem Jahr hier. Bisher zahlen wir nunmal 90€ Strom. Das wurde so veranschlagt. Ob wir nun ein Rückzahlung bekommen oder nicht - keine Ahnung. Jedenfalls kann ich nicht nachvollziehen, was das Ganze mit dem Verdienst meines Freundes zu tun hat. Nur weil er mit mir in einer Wohnung wohnt, heißt das nicht, dass er mehr als die Hälfte zu zahlen hat. Wir teilen uns alles auf, was geht. Bei mir bleibt eben nichts mehr übrig, bei ihm schon. Aber das ist auch sein Geld. Wir haben keine Ehe und kein gemeinsames Konto. Sein Geld hat überhaupt nichts mit meiner Lage zu tun. Oder ist es nun so, dass nur weil einer etwas übrig hat, er verpflichtet ist, mehr zu zahlen als andere? Schön wäres, wenn das in Deutschland so wäre... So ist es aber nicht. Sein Geld bleibt sein Geld und hat mit mir nichts zu tun. Er zahlt ja schon die Unterhaltung des Autos und hin- und wieder hilft er mir mit Spritkosten aus. Aber das ist schon eine freiwillige Leistung. Ist der Staat an dieser Stelle wirklich so vermessen zu behaupten, dass sein Geld ausschlaggebend für meine Hilfeleistungen ist?
(o) Ich habe als Auszubildende kein Anrecht aus Wohngeld? Nichts für Ungut. Aber ich glaube, dass diese Aussage nicht stimmt! (o) Zum Thema mit der billigeren Wohnung. Wir wohnen in einem der schlechtestens Gebiete Stuttgarts. Mit mehr Migrationsanteil, als sonst irgendwo. Wer sich mit Stuttgart auskennt, weiß, was ich meine. Und selbst hier ist die Miete nunmal sehr teuer. Möglicherweise könnten wir mit viel Glück etwa 50€ im Monat sparen durch eine günstigere Wohnung, was im Endeffekt 25€ für jeden von uns ausmachen und das Problem, in dem ich mich befinde, in keiner Weise lösen würde. Stuttgart ist und bleibt ein teures Pflaster! Also was würdet Ihr mir nun empfehlen? Würdet Ihr einen Widerspruch empfehlen? Was genau ist dieses BAB und wie beantrage ich das wo? Wie genau würde die Hilfeleistung des BAB aussehen? Gibt es dazu einen Bogen um dies zu beantragen? Liebe Grüße, Lisa Geändert von Lisa90 (15.10.2011 um 19:09 Uhr) |
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#5
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Zitat:
Nachtrag: ich zittiere mal von einem anderem Forum Zitat:
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allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner Förderung der Berufsausbildung im SGB III (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!) Geändert von dms (15.10.2011 um 19:56 Uhr) Grund: Nachtrag eingefügt |
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#6
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Meine liebe Lias, was du glaubst oder nicht glaubst, ist mir eigentlich völlig Rille. Wenn man nur glaubt, was einem persönlich gefällt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man -so wie jetzt, wo du ggf. schon monatelang x Euronen BAB bekommen könntest- auf die Sch....ze fliegt.
Vielleicht googelst du mal selbst oder liest. Z. B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngel..._Auszubildende Du als Azubi hast keinen Wohngeldanspruch und dein Freund hat keinen, weil er schlichtweg zuviel verdient! Comprende? Ich schreibe das sicherlich nicht aus lauter Langeweile. @ dms: Gilt beim BAB auch § 28 SGB X? Könnte sie mit der Wohngeldablehnung rückwirkend BAB beantragen? Eigentlich ja, oder? Wobei ich nach der obigen Antwort eigentlich gar keinen Bock mehr habe, der TE zu helfen. Turtle |
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#7
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Zitat:
Allerdings würde ich u.U. dazu neigen, dass Antragsdatum des Wohngeldantrages auch zu berücksichtigen, wenn Sie noch innerhalb .... Glaube hier sind genug Hinweise gegeben wurden. |
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#8
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Ungeachtet des Schreibfehlers in meinem NAMEN, ist dieser Einstieg eine zu tiefst herablassende Art mit jemanden zu sprechen. Sowas verbiete ich mir! Was ist denn das für eine Respektlosigkeit? Nicht zu fassen!
Du achtest gefälligst mal auf Deine Wortwahl. Les noch einmal alle Beiträge sorgfältig durch und achte auf die Stimmung, welche vor allem in Deinen Beiträgen mitschwingt. Wenn du offenbar nicht motiviert bist, anderen zu helfen, dann lass es einfach. Unfassbar... In keinster, absolut KEINSTER Weise habe ich Dich angegriffen. Ganz im Gegensatz zu deinen Aussagen hier. Ich schrieb in meiner Aussage betreffend deinem Statement sogar "Nichts für Ungut". Du scheinst offenbar die Bedeutung dieser Worte nicht zu kennen. Um es Dir noch einmal verständlich zu machen, erkläre ich sie Dir, noch einmal genau: Dies bedeutet übersetzt: "Nimm es mir nicht übel, aber"... Oder: "Bei allem Respekt, aber..." Oder gerne auch: "Nimm es nicht persönlich, aber..." Aber persönlich hast du es genommen. Und zwar sehr! Zitat:
Zitat:
Achja und... Nichts für Ungut... o.O! Also da muss offenbar noch viele Kommunikations-Verständnis geschaffen werden. Aber damit soll sich jemand anders rumquälen. @dms und lacki: Danke für Eure Hilfe. Meint ihr, ich sollte nun die Ablehnung des Wohngeldes nutzen um BAB zu beantragen? LG, Lisa Geändert von Lisa90 (16.10.2011 um 00:04 Uhr) |
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#9
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Meine liebe Lisa,
dein "nichts für Ungut" hat mir gesagt, dass du dir nicht mal ein FÜNKCHEN MÜHE gemacht hast und wenigstens EINMAL (oder ZWEIMAL) gegoogelt hast, ob das, was ich sage, der Wahrheit entspricht. Nein, du tust das gleich und sofort mit einem "das glaube ich nicht" ab. Das heißt "Ich habe zwar keine Ahnung und jetzt auch keine Lust, das zu prüfen, aber weil ich das nicht glaube, glaube ich das nicht.". DAS IST RESPEKTLOS!!!! Und darüber solltest du mal nachdenken. Vielleicht erkennst du dann, was du da geschrieben hast. Wenn du in deinem weiteren Leben so faul bist, dann wirst du es jedenfalls nicht weit bringen. Wenn ich keine Ahnung habe, dann antworte ich nicht "das glaube ich nicht", sondern dann mach ich MICH KUNDIG!!! Das kostet Zeit, das kostet Mühe, aber es verhindert, dass ich mich blamiere, indem ich sowas wie dein ("glaube ich nicht") von mir gebe. Weil es eigentlich bei jedem im Oberstübchen die Frage auslösen sollte "Könnte da was dran sein, ich habe ja keine Ahnung, vielleicht hat mein Gegenüber mehr Ahnung.". Aber bei dir hat es nur zu "nichts für ungut... glaube nicht." gereicht. Und jetzt frag dich mal, wieso. Und wieso ich sowas auf den Tod nicht ausstehen kann. Ob dir lacki was zu BAB sagen kann: ich wage es zu bezweifeln. Er hat ja bei der Wohngeldablehnung schon falsch gelegen und der Vorschlag von BAB kam von mir. BITTE; GERN GESCHEHEN; KEIN DANKE NÖTIG!!!! Und ob dir dms jetzt noch helfen mag: er wollte es eben schon nicht mehr: Zitat:
Turtle BTW: "Nichts für ungut" ist eine Bitte (bitte nimm mir das nicht übel). Einer Bitte muss man aber nicht entsprechen. Deine Eltern haben dir bestimmt auch nicht immer alles erlaubt, nur, weil du schön "bitte, bitte" gemacht hast. Und ich wüsste nicht, wieso ich Faulheit entschuldigen sollte. Geändert von Turtle1972 (16.10.2011 um 00:20 Uhr) |
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#10
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Ach ja, wenn ich es sein lassen soll und nur "unkanalisierte Agressionen" (habs in Anführungszeichen gesetzt, damit man erkennt, dass ich hier nur deinen Rechtschreibfehler übernommen habe, nicht, dass noch jemand denkt, ich weiß nicht, wie Aggressionen geschrieben wird):
Dann lösche doch bitte deine Fragen nach BAB aus deinen Beiträgen heraus. Dieser unkanalisierte und höchst aggressive Tipp kam nämlich von mir. Da ich solche Tipps aber unterlassen soll, weißt du ja gar nichts von BAB. Also: bitte rauslöschen und nicht danach fragen. Turtle |
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