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#1
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hallo..
da uns die arge von juli bis dezember 08 die bezüge auf darlehensbasis gab mussten wir uns freiwillig krankenversichern . ich überwies 600 euro.2 wochen später revidierte die arge das darlehen und ich konnte somit der krankenkasse den beweis liefern vom juli bis dezember 08 wieder pflichtversichert zu sein. da wir aus früherer selbstständigkeit noch bei der krankenkasse eine rechnung offen haben,was wir uns nie leisten konnte abzuzahlen,will die krankenkasse den betrag von 600 euro nicht mehr zurücküberweisen. da die 600 euro auch nur geliehen waren und nicht zur schuldentilgung bestimmt,sitze ich jetzt hier und soll das geld wieder zurückgeben an den kulanten verleiher.kann die krankenkasse dies so einbehalten?oder ist sie verpflichtet mir das wieder zurück zu zahlen?ich würde sehr gerne das geld zur schuldentilgung bei der KK belassen.doch ich konnte mir das nicht leisten abzutilgen und der beitrag von 600 euro war nur zu zahlen,da wir sonst keine versicherung gehabt hätten. kann ich das vom amt verlangen oder höflich anfragen?oder muss ich nun drauf verzichten?? |
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#2
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Hallo mittendrin,
Du hast doch die Möglichkeit, bei der ARGE das Darlehen auf Raten abzuzahlen. Du hast doch bestimmt einen Darlehensvertrag unterschrieben. Was steht denn da drin, wie die Rückzahlung erfolgen soll? Mach eine Anfrage ob du es 20,- oder 30,-€ weise abzahlen kannst. Ich glaub nicht, dass du so einfach das Geld von der KK zurück bekommst. |
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#3
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Zitat:
dir danke ich erst mal. lg mittendrin |
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#4
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Hallo mittendrin,
die Krankenkasse handelt korrekt. Versuch doch mit dem netten Geldspender einen Rückzahlungsplan auszumachen. Gruß klaus |
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#5
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nette geldspender..klar...aber auch die haben ihr geld nicht auf der strasse gefunden..dabei handelt es sich nämlich um meine schwägerin...die der annahme war dass sie das geld auch als ganzes wiedererhält...so ja die aussage der KK.
das die kk kein geld mehr rausgibt nachdem wir ja noch schulden haben is klar.. nur diese summe hätte ich nie überweisen können und hätte auch vom amt niemals das geld als ganzes so bekommen...diente ja nicht zur schuldentilgung sondern zur sicherung der versicherung.egal...weg is weg... danke dem amt die uns so hinters licht führt.. lg mittendrin |
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#6
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Die Dame von der KK wusste wohl nicht, dass ihr noch Beiträge offen hattet und ihr wart ja dann auch krankenversichert. Also doch Schuldentilgung, da ohne keine Krankenversicherung.
Gruß klaus |
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#7
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so war es nicht..denn ich sagte ihr dass wir noch schulden hätten...
ausserdem wird die krankenversicherung ja vom arbeitsamt übernommen,wenn man wieder pflichtversichert ist.und es heisst ja dass man die beiträge die man eingezahlt habe,dann das AA wieder rückwirkend übernimmt und somit ein überschuss da is.ich habe somit die beiträge für juli bis november gezahlt und das AA rückwirkend nun auch??also doppelt. aber es ist mir auch klar,dass die schulden damit ja auch kleiner werden.nur fehlt uns eben das essen und das lässt mich etwas unwirsch reagieren.weil essen is ja wichtiger als krankenversichert zu sein ..vorerst wenigstens... lg mittendrin |
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