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#1
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Hi,
so schnell kann es gehen: Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt - Verhaltensbedingt - und das Arbeitsamt hat mich mit einer 12-wöchigen Sperre belegt. Kann ich nun noch von irgendeiner Seite Geld bekommen bis die Sperrfrist abgelaufen ist (12 Wochen) ???? Bin für jeden Rat sehr dankbar!!!! BG Leon |
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#2
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Hallo,
du kannst einen Antrag auf ALG II stellen, allerdings wird auf Grund deiner Sperre zum ALG I das ALG II ebenfalls um 30% gekürzt. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Danke für die Info! :-)
Ist immerhin schon besser als gar nichts ... ist denn dann auch Wohngeld drin? und hast Du eine Idee ob es rückwirkend, oder erst ab Antragsstellung gezahlt wird? Lieber gruß |
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#4
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Hallo,
ich gehe davon aus das wohngeld mit drin ist, 100%tig sicher kann ich das nicht sagen. Gezahlt wird nur dann rückwirkend, wenn: vorrangige Leistungen ( wie z.b. ALG I) beantragt wurden und dieser Antrag abgelehnt wurde. Wenn du nunmehr aus Unkenntnis über deine ALG II Ansprüche keinen Antrag auf ALG II gestellt hast "wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag vis zu einem Jahr zurück! ( § 16 S. 1 SGB I) Ich hoffe es hilft Liebe Grüße Kätzchen
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