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Zinsloses Darlehen vom Amt

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  #1  
Alt 07.01.2008, 12:24
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Standard Zinsloses Darlehen vom Amt

Ich habe im November 05 ein zinsloses Darlehen beim Amt erhalten und dieses monatlich mit 30,00 Euro abbezahlt.
Im Dezember 07 hätte die letzte Rate von 8,23 Euro von meinem Konto abgebucht werden. Nun mußte ich aber feststellen das sowohl im Dezember wie auch im Januar weiterhin von der Arge die 30,00 Euro einbehalten wurden.
Bin ich dafür zuständig um der Arge mitzuteilen das das Darlehen nunmehr beglichen ist, oder machen die das normalerweise von selbst???
Bekomme ich das mehrbezahlte Geld erstattet???

Vielen dank schon mal für eure Hilfe!!!
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  #2  
Alt 07.01.2008, 13:06
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hallo,
dass musst du der leistungsabteilung mitteilen,dass die letzte rate im dezember mit 8,..? irgendwas zu ende ging (hast ja womöglich ein schriftstück über das darlehen mit den raten und wann die letzte rate erfolgen soll). rufst du einfach an und schickst ne kopie hin,das zuviel gezahlte geld bekommst natürlich wieder.

lg pitty23
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  #3  
Alt 07.01.2008, 13:31
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Beiträge: 2
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Ja das Darlehen habe ich schriftlich vorliegen, wann die letzte Rate zu zahlen sei steht allerdings nicht drin, aber wann ich angefangen habe die erste zu leisten.

Sollte ich vielleicht noch die letzten beiden Kontoauszüge mitnehmen, aus denen sich ergibt das mir der Betrag zuviel abgebucht wurde?
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  #4  
Alt 07.01.2008, 15:26
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ja mach das lieber vorsichtshalber..
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  #5  
Alt 08.01.2008, 15:21
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Hallo Wildcat,

darf ich mal fragen, wofür Du ein zinsloses Darlehen erhalten hast ?

Gruß
Benjamin
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  #6  
Alt 28.10.2009, 15:46
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Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 1
Standard zinslosese Darlehn

ich habe ein kleines Problem! Mein Mann ist seit Juni krank. Das Krankengeld ist unter 1000,- Euro. Seit 4 Wochen bin ich auch nicht leicht erkrankt. Das Konto ist überzogen! Die Bank gewährt uns keinen Kredit weil das Einkommen von meinen Mann unter 1000,- Euro ist, ich selbst bin Hausfrau. Haben wir eine Chance auf ein zinsloses Darlehn, eventuell?
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  #7  
Alt 29.10.2009, 13:56
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Beiträge: 4.412
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Ihr solltet ALG2 beantragen.
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