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#1
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hallo liebe member^^
also ich bezeihe seit kurzem leider auch wieder HARTZ IV wobei ich sagen muss das es uns (lebensgefährtin) und mir doch sehr komisch vorkommt. ich muss dazu allerdings sagen das sie ALG I bekommt. das komische ist, als sie noch berufstätig war, habe ich komischer weisemehr HARTZ IV bekommen als jetzt, wie kann das nun wieder sein ?? denn zu der zeit hat sie mehr verdienst als ich sie jetzt an ALG I bekommt. ansonsten hat sich an unserer situation nichts geändert. würde gerne wissen wie ich da ambesten vorgehen kann bzw. ob ich gegebenfalls noch die möglichkeit habe von woanders zuschüsse zu bekommen. wir haben 2 kinder (6) & (11) und sind nich verheiratet. falls noch irgendwelche fragen einfach melden. ich danke ihnen für ihre bemühungen gruß degi |
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#2
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Hallo degi,
das ihr nun weniger ALG II bekommt, liegt daran dass das ALG I deiner Lebensgefährtin voll angerechnet wird, während bei Einkommen Freibeträge geltend gemacht werden. Im Prinzip bekommt ihr jetzt beide zusammen soviel wie ihr auch bekommen würdet, wenn beide ALG II empfangen würden. Zusätzliche Leistungen kannst du nicht beantragen, aber ihr könnt euch von der GEZ befreien lassen. LG, Jalale. |
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#3
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also mal ganz ehrlich welcher normal sterbliche soll durch das ganze noch durchsteigen.
an hat uns gesagt das ich aber wohngeld für die kinder beantragen könnte. |
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#4
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Die Kinder bekommen doch aber auch ALG II, oder? Und sind doch sicher BG-Mitglieder. Dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld, weil Kosten für die Unterkunft ja allen BG-Mitgliedern nach SGB II gewährt werden.
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#5
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Ihr könnt aber evtl. noch einen Teil der Kosten betr. medizinische Versorgung einsparen. Die Voraussetzungen sind inzwischen bei allen ges. Kassen gleich. Einfach mal dort anrufen und überschlagen, ob es sich für euch lohnt. Das kommt auch darauf an, wie / ob ihr regelmäßige Arztbesuche, also zusammen 8 x jährlich die Praxisgebühr und vielleicht regelmäßige Medikamentenzuzahlungen habt (ausgenommen Kids, die sind ja derzeit sowieso noch befreit). Auch Die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten, Krankentransporte etc. würde darunter fallen.
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#6
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wohngeld habe ich beantragt (für die kinder) ist auch genehmigt. gibts denn da keine möglichkeiten über die "ARGE", "ARCHE" oder wie diese einrichtung heisst.... ???
muss vielleicht noch erwähnen das die kinder nicht unsere eigenen sind. (6 meine Tochter) & (11 der sohn meiner freundin) !!! |
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