Zuflussprinzip bei Nachzahlung widerrechtlich nicht gezahlter Leistungen?

  • Ich habe nach 5! Jahren endlich per Sozialgerichtsbeschluss noch ausstehende Betriebskosten erstattet bekommen. Inzwischen bin ich umgezogen und ein anderes JobCenter ist für mich zuständig. Ich habe eine geförderte Arbeit und muss zusätzlich Hartz IV beantragen, weil ich wegen langer Fahrwege NETTO weit unter dem Leistungssatz liege.
    Jetzt will das Amt die Nachzahlung gegen die aktuellen Bezüge verrechnen.


    Nochmals:
    Ich habe damals unrechtmässig die Betriebskostennachzahlung nicht erstattet bekommen. Die Nachzahlung erfolgte, damit ein Rechtszustand wieder hergestellt wird. Jetzt soll mir das Geld nochmals abgezogen werden?


    Was sagt das Forum dazu?

  • Hallo Pit51,


    Zunächst wirst Du es wohl mal so hinnehmen müssen.


    Evtl. es geht im Guten und Deine gute Argumentation belegt den Sachverhalt . Dann mußt Du dem neuem JC dieses doch nur noch herüberbringen.


    Ich würde zunächst nicht gleich mit dem Knüppel winken, denn JC A muss ja nicht gleich sofort wissen, was JC B vormals verbockte .( Bzw. worin das Urteil Recht zusprach )


    Rechtsbeihilfe kann bestenfalls für beide Seiten erleichternd beantragt werden.


    mfg


    allo