Zum Thema Sanktionen

  • Ich wollte mal fragen ob es rechtens ist gleich mit einer 100% Sanktion zu drohen?


    Im August bekam ich ein Schreiben vom Amt das ich die Betriebskosten 2009 einzureichen habe!
    Nach einem Lachanfall weil ich diese natürlich erst Ende des Jahres bekomme, schrieb ich einen Zweizeiler und die Sache war für mich fürs erste erledigt.
    Nun bekomme ich am Freitag wieder Post (muss zugeben vergessen zu haben die Betriebskosten einzureichen) und mir wird gedroht dass wenn ich nicht bis Montag reagiert habe eine 100% Sanktion droht....




    Frage steht oben hat jemand eine Antwort?


    Liebe Grüße in den Tag
    Jamila 1805


  • Moin
    frage vorweg wie alt bist du?


    Eine 100% sperre ist nur dann zulässig wenn du etwas wichtiges wie z.b einen Termin beim Amt oder potenzillen Arbeitgeber vergessen hast, aber nicht bei einer Betriebskostenabrechnung und die 100% Sperre ist nur bei Unter 25 Jährige zulässig!


    Ich würde die Abrechnung in einem Persönlichen Gespräch dort abgeben und mir mal den dazugehörigen § zeigen lassen von der Amts tante/Onkel.


    Das muss er,sie,es dir zeigen weil du bist ein Otto Normal Bürger und hast vom Sozialrecht keine Ahnung.


    Halte uns auf dem Laufenden.


    lg

  • chris1986 hat generell recht, aber ich würde sowas (besser) nicht mündlich machen (es sei denn du nimmst einen zeugen deiner örtlichen elo-ini mit).


    Handelt sich vermutlich um einen textbaustein, den die argen leider immer noch standartmässig verwendet


    'werde nach der frist, bis zur nachreichung benötigter informationen, alle leistungen einstellen'.


    Ich habe darauf hin mal meinem SB eine bösen brief geschrieben, dass diese androhung, defacto eine 100% sanktion und in keiner weise dem verhältnisgrundsatz entspricht, oder irgendwie gerechtfertigt ist.
    Per gesetz kann höchstens die zahlung des teiles versagt werden, um den es beim zu klärenden sachverhalt wirklich geht (bei dir die betriebskosten, miete ist ja nicht strittig, regelsatz auch nicht, darf also auch nicht einbehalten werden!).


    Falls es in deinem fall so etwas ist, schreib' deinem SB. Mach klar dass er dir (schriftlich!) erklären soll, worauf die 100% defacto kürzung seiner meinung nach gründet.


    Ansonsten soll er bestätigen, dass er von seiner überzogenen drohung abschied nimmt
    und dir eine neue frist setzen.

  • Das einfachste und richtige habt ihr alle vergessen ;)


    Es handelt sich nicht um eine Sanktion, sondern einfach darum, dass der Thread ersteller einfach seinen Mitwirkungsplichten nach §§ 62-65 SGB I nicht nachgekommen ist. Dies hat zur folge, dass die Leistungszahlung so lange eingestellt wird, bis die Mitwirkungspflicht vom Leistungsbezieher nachgeholt worden ist (§ 66 SGB I)


    Und genau so ist es... Ist auch nicht unzulässiges bei ;)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • Moin


    das kann durchaus sein, aber trozdem berechtig das Amt nicht eine Sperre von 100% durchzusetzen.
    Wenn überhaupt von max. 30%


    lg

  • Puh....Erst antwortet keiner und dann gleich so viele....
    Nun gut also die Sache scheint sich geklärt zu haben!
    Es ist ja so gewesen dass ich gleich nen Fax weggeschickt habe und somit meiner Pflicht, wenn auch etwas verpeilt später, nachgekommen bin!
    In diesem Fax bat ich auch um Erklärung warum gleich 100% ige Sperrung worauf ich natürlkich keine Antwort bekam!
    Nein übrigends bin ich nicht U25....
    Ich habe 113,16 Euro Guthaben von der Verwaltung im Januar mit meiner Miete verrechnet bekommen...Habe das Amt dann gefragt ob ich es in 50 Euro Raten zahlen kann.
    Ein Teil der Antwort lautet wie folgt!


    Durch Ihre Erklärung vom 24.01.2010 haben Sie sich mit einer Aufrechnung einverstanden erklärt.
    Der Betrag wird gegen Ihrer Ansprüche in Höhe von 50,00 Euro monatlich aufgerechnet.


    Hab ich nun die Ratenzahlung?Stell mich immer etwas blöde an dieses Amtsdeutsch zu verstehen....


    Liebe Grüße und ein dickes Danke an alle hilfreichen Antwortler...
    Jamila1805


  • Wär prima, wenn du § 66 überhaupt erst mal lesen würdest:


    Zitat

    Folgen fehlender Mitwirkung


    (1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.


    Die (gesamt)leistung ist ja nach nachgewiesen, somit ist eine 100% sperre ungerechtfertigt und kommt vor keinem SG durch.
    Strittig sind nur die betriebskosten und diese leistung kann (muss aber nicht!) damit auch 100% gesperrt werden.
    Leider gibt es einige SBs die 'mitwirkung' für alles missbrauchen, dies ist aber vom gesetzgeber so nicht vorgesehen und daher illegal.


    Was das abzahlen betrifft, Jamila1805: Ich würde dich so verstehen, dass du zugegeben hast, 2009 113,16 Euro Guthaben rückzahlung bei den betriebsausgaben bekommen zu haben.
    Dieses guthaben ziehen die berechtigter weise nun wieder bei deinem geld, dass du für deine miete vom amt erhältst ab?


    Falls dem nicht so ist, haben die dich falsch verstanden, damit sofort zum anwalt mit beratungsschein und widerspruch (frist waren).


    Wenn sie eine sanktion erlassen hätten, hätten die dir das mitteilen müssen.
    Die 100% sperre wegen mitwirkung ist keine 'sanktion', sondern nur ein (wenn auch überzogenes) 'einbehalten' bis klärung.


    Hier wäre wichtig, mit welchen paragrafen sie ihre handlungen begründen, damit hier nicht rumgeraten werden muss.

  • Hey leute, Diablo hat das schon richtig dargelegt, aufgrund der fehlenden Mitwirkung ist die ARGE durchaus berechtigt die Leistungen zunächst einmal einzustellen, das hat nichts mit einer Sanktion zu tun. Die Leistungseinstellung heisst nicht gleich 100% Sanktion sondern vielmehr das aufgrund der nicht vorhandenen Mitwirkung nur ein Anlass gegeben ist nachzuprüfen ob seitens des lesitugnsempfängers denn auch tatsächlich die Bedürftigkeit gegeben ist, für die er Leistungen erhält. Wer sich so gesehen nicht rührt ist es dann im Grunde selbst schuld wenn er ohne Kohle da steht, und sicherlich ist das ganze verständlicher wenn man weis das die Sozialgesetze so geändert wurden das zunächst einmal von Betroffenen um Hilfe ersucht werden muss bevor sich dann ein Bediensteter des Staates dazu veranlasst sieht diese Notwendigkeit zu prüfen.


    In alter Ausführung des Gesetzes war es nämlich so das ein Bediensteter des Staates bei Inkenntnissetzung das es jemandem schlecht geht letztlich dazu evrpflichtet war zu helfen - aber ist gibt ja Menschen die dies auch grundsätzlich ablehnen - was für die Reformänderer natürlich ein gefundenes Fressen war die Gesetze gleich so umzustricken das jetzt erst einmal jeder um Hilfe ersuchen muss. Geschehen ist diese Veränderung in Zeitraum der Fussball-WM, da haben nämlich viele die sich ansonsten auf solche Texte stürzen doch etwas besseres zu tun!


    Somit ist eine "Nichtmitwirkung" egal in welchem Bereich natürlich für jeden Staatsdiener ein willkommener Anlass Druck ausüben zu können - z.B. unter Androhung einer Sanktion!


    Dies mal nur zu dem hin und her hier! Es geht nicht um eine Sanktion wenn keine Leistungen erfolgen, jeder der die Leistungen dann nämlich wirklich nötig hat wird sich auch wohl drum bemühen, das es nicht zu einer Sanktion kommt.
    Ob jetzt legitimer Zwang oder nicht ist ein anderes Thema!


    Natürlich ist es Schei... wenn Leute wie Diablo, das immer gleich so als einzig richtige Massnahme bewerten, andererseits macht er seine Arbeit ja nur im Sinne seines Arbeitgebers und wieviel von Euch haben da in ihrem bisherigen Job nicht jahrfelang auch alles als unumgänglich angesehen. Erst wenn man auf der anderen Starssenseite des Lebens steht wird einem bewusst wie krank so manche Forderung im Grunde doch ist!