Zum "Urlaub" eingeladen?!

  • Hallo,


    ich bin ALG II Empfänger und 31 Jahre alt.


    Ich habe ein Problem, und zwar möchte ich im April für eine Woche ortsabwesend sein und nach Italien reisen. Ich gehe davon aus, dass mir der Urlaub genehmigt wird, denn die Reise kann ich jederzeit absagen, sollte diese einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen.


    Hier ist mein Problem: Ich selbst kann mir den Flug nicht leisten, aber meine Eltern (mit denen ich zusammen fahre) würden mir den Flug bezahlen. Genau genommen handelt es sich auch nicht um einen Urlaub im klassischen Sinne (am Strand liegen und so), sondern meine Mutter kommt ursprünglich aus Italien und wir besuchen dort Verwandte. Bleiben können wir im Haus meiner Großeltern. Im Grunde ist es ein Familienbesuch.


    Nun ist es aber ja so, dass es sich um ein Geschenk meiner Eltern handelt (Flug), also müsste dies eigentlich als Einkommen angerechnet werden, oder nicht? Womit muss ich hier rechnen?


    Außerdem: Könnte das Jobcenter nicht sagen, dass wenn meine Eltern ja scheinbar für mich sorgen können, dann brächten sie mich ja nicht zu unterstützen?


    Danke!

  • Du stellst einen Antrag auf Ortsabwesenheit und fertig. Einzelheiten gehen das JC gar nichts an. Da es auch nur eine Woche ist, denke ich, dass es gar keine Probleme geben wird.


    Danke für die Antwort!


    Ich muss denen also nicht einmal sagen, wohin ich fahre, auch wenn es ans Ende der Welt ist?