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zurueck nach deutschland

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  #1  
Alt 11.01.2012, 11:46
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Standard zurueck nach deutschland

guten tag, arbeite zur zeit in polen, habe hier eine liebe frau (polin) kennengellernt und moechte sie heiraten, mein arbeiysvertrag geht zu ende. ich moechte mit ihr nach deutschland zurueck, erhalten wir unterstuetzung und in welche form? entschuldigug fuer das kleischreiben aber mein computer ist def.
kann ich eine kompetenete antwot bekommen ( hartz4 ... wohnung usw
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  #2  
Alt 11.01.2012, 12:04
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du als deutscher kannst sofort in hartz4 gehen, deine frau, ihr müsst natürlich verheiratet sein, hat erst nach 3 monaten anspruch.
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  #3  
Alt 18.01.2012, 16:57
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Danke, 3 monate nachdem wir in Deutschland sind? welche Wohnung steht uns zu? Und dann gibt es trotzdem Hilfe , weil zu 2 kann man nicht von 340 euro durchkommen
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  #4  
Alt 18.01.2012, 17:01
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es sind übrigens 374 €- weitere hilfen sind in so einem fall nicht vorgesehen. caritas oder suppenküchen oder die Tafeln, da könnt ihr es ja mal probieren.
zur wohnung: jeder landkreis/stadt hat da seine eigenen richtlinien. hier findest du das:

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
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  #5  
Alt 18.01.2012, 17:17
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Das heisst, dass wir mit 374 euro 3 monate aukommen muessen , dann gibt es aber auch die 374 fuer meine frau? Bitte schreibe mir, ob meine frau deutschkurse bekommt. Da ist noch ihr sohn , bekommt er unterstuezung oder muss ich ihren sohn (23 jahre) adoptieren. wie steht es mit krankenversichung .... das auch erst nach 3 monate?
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  #6  
Alt 18.01.2012, 17:26
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als ehepaar würdet ihr dann 673 € bekommen, also 90 prozent des regelsatzes von 374 für einen single. du kannst einen 23jäh. nicht adoptieren, der ist doch schon volljährig. integrationskurse werden deiner frau dann sicher vom jobcenter angeboten. krankenversichert ist deine frau erst nach 3 monaten.
der sohn wird als volljähriger, trotz eu-staatsbürgerschaft nichts bekommen. der muss sich selbst helfen. wäre ja auch schlimm so. morgen fragst du dann noch, ob OMA und OPA auch noch kommen können. und den deutschen svhäferhund bitte nicht vergessen.
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  #7  
Alt 18.01.2012, 17:29
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hier noch der text bezüglich deines sohnes.

Zitat:
Andere Familienangehörige wie erwachsene Kinder und Großeltern haben nur dann ein Recht auf Familienzusammenführung, wenn ansonsten „besondere Härten" entstünden, beispielsweise wenn der in Deutschland oder der im Ausland lebende Angehörige krankheits- oder altersbedingt dringend Hilfe benötigt.
er kann ja kommen, hat aber keinen anspruch auf sozialleistungen. also schnell arbeit suchen und dann versichert sein.
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  #8  
Alt 18.01.2012, 17:37
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da wir schon per du sind, ..... deine antwort war nicht schoen und keine frage sollte dir dumm vorkommen.... der sohn hat depresionen und ist krank
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  #9  
Alt 18.01.2012, 17:40
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Das spielt doch keine Rolle. Der Sohn ist erwachsen und kann nicht erwarten, dass er depressiv und krank nach Deutschland kommt und hier Sozialleistungen beziehen kann.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
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  #10  
Alt 18.01.2012, 17:52
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Nur mit meiner frau ohne ihren sohn wuerde sie nicht mit mir nach duetschland gehen...... heisst das , dass in dem fall keine andere moeglichkeit habe? ich bin 57 jahre alt .... was ist mit familienzusammenfuehrung ?
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