Zusammen gezogen - Leistungen seit über einem Jahr eingestellt

  • Hallo!


    Mein name ist daniel und ich werde im märz 29 jahre alt.
    2005 habe ich meine Umschulung zum bürokaufmann abgeschlossen und dann 9 monate
    als personaldisponent gearbeitet.
    Nachdem ich gekündigt wurde hatte ich keinen anspruch auf ALG1 und habe dann Leistungen nach
    ALG2 bezogen.


    Im Juli 2007 kamen meine freundin und ich auf die idee zusammen zu ziehen, da sie bei ihren eltern
    ausziehen sollte. Die Arge teilte mir nur mit, ich solle vorm unterschreiben des mitvertrags mit dem vertrag
    vorbeikommen. Ich sollte meinen anteil zur miete und 311€ grundsicherung bekommen.


    Dann war es soweit, meine wohnung war gekündigt und wir haben eine neue gefunden.
    Ich bin dann zur arge mit dem neuen mietvetrag.


    Erst dann kam dann auf einmal die frage: "Wo sind denn die kompletten unterlagen ihrer freundin?"
    Mir war nicht bewußt, dass ich meine freundin dann komplett mit in die hartz 4 falle reinziehe und auch sie
    alles offenlegen muss! Sonst hätten wir den schritt in eine gemeinsamme wohnung nicht gewagt.
    Ich teilte der sachbearbeiterin mit, dass meine freundin ein sparbuch mit über 6000€ besitzt und auch ein haus auf ihren namen überschrieben bekommen hat aus dem sie aber keine einnahmen bezieht.


    Sie lächelte nur, und meinte dann brauch ich erst gar keinen antrag stellen.
    Leider war ich so doof und habe ihr geglaubt und auch keinen antrag gestellt.
    Man geht ja davon aus, man wird richtig beraten.
    Seit dem bin ich auch nicht mehr krankenversichert denn man sagte mir, es wäre mein pech, wenn ich die
    150€ monatlich dafür nicht aufbringen könnte.Darauf, dass ich mich unnerhalb von 3 monaten versichern "MUSS" wurde ich nicht hingewiesen.


    Meine freundin muss mich jetzt schon seit über einem jahr durchfüttern, krank werden darf ich nicht nd ich habe nur das wenige geld, was ich bei einem 400€ job verdiene.


    Ich überlege jetzt erneut einen antrag zu stellen, denn ich habe gelesen, dass man uns nicht so einfach als ehe-ähnliche gemeinschaft einstufen kann. Wir leben ja noch nicht lange zusammen, sondern sind/wollten damals ja ganz frisch zusammen ziehen.
    Wir haben getrennte Konten und unterstützen uns nicht finanziell.


    Die frage ist halt, ob ich wieder leistungen beziehen kann? Und ob meine freundin wirklich ihre sachen offenlegen muss?


    Ich hab auch gelesen, dass ich einen antrag auf Überprüfung des alten bescheids stellen kann,
    da die damaligen fakten falsch waren.


    Vielleicht kann mir ja hier jemand ein paar gute tipps geben und mir mit rat und tat zur seite stehen...

  • Hallo danny1303,


    ein paar Fragen kann ich dir beantworten:


    Nachdem ihr schon solange zusammen wohnt, werdet ihr wohl als Bedarfsgemeinschaft angesehen.
    Zumal auch deine Freundin bis jetzt für dich aufgekommen ist, also für dich Einstand.
    Somit wird auch ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt, wenn du einen ALG II-Antrag stellst.


    Über die Freibeträge kannst du hier auf der Hartz IV-Seite alles erfahren.


    Das Haus deiner Freundin muss nicht unbedingt ais Vermögen gewertet werden.
    Gib in der Suchfunktion einfach Nießbrauch ein, dann findest du die Antworten mit Gerichtsurteil BSG.
    Vielleicht trifft es ja zu.


    Zur Krankenversicherung:


    Es gibt seit 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht in der GKV. Auf gut Deutsch, jeder muss eine Krankenversicherung haben. Die GKV kann die Beiträge bis zu 3 Jahren rückwirkend verlangen.
    Was heisst du musst dich freiwillig bei einer GKV melden und den Beitrag von ca. 150€ monatlich selber aufbringen.


    Ob du Leistungen bekommst, hängt von dem Einkommen deiner Freundin ab und von den Kosten der Unterkunft(KDU). Es gibt allerdings Grenzen bei der KDU die regional sehr verschieden sind-Stichwart angemessene Wohnung. Benutze eienen ALG II Rechner im Internet und schau was rauskommt.


    Das mit dem Überprüfungsantrag kann ich dir nicht sagen, können aber die anderen vielleicht beantworten.


    Gruß Klaus

  • Hallo Danny 1303


    Solche Dämlichkeiten löst man anders!


    Verheiratete Paare lassen sich scheiden und was macht Ihr ?


    Dann las die Idioten doch Deine Wohnung bezahlen° Musste da neuerdings 24 Stunden drin verweilen?



    Da habt Ihr euch eben getrennt, gute freunde und so blabllabla und wenn sie Dich weiter traktieren erzählste denen das Du von Zeit zu Zeit ja noch mal die Kiste aufwärmst weil beim Regelsatz reichts ja grade für die Condome, für mehr nicht! Entsprechend dem Gesetz biste ja verpflichtet zu sparen und so uist es doch am Billigsten!


    Ihr lasst euch aber auch auf der Nase rumtanzen!



    Gruss

  • nu stell doch endlich mal den antrag und zwar gleich rückwirkend und sag dass du falsch beraten wurdest und nach dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch rückwirkend alg II willst


    hör auf deine zeit zu verschwenden mit angst vor dem amt usw., nimm die beine in die hand und ab zum amt


    jeder tag zählt


    wenn ablehnung kommt, geh zum anwalt oder frag hier nochmal

  • Hallo Klaus!


    Danke für deine antwort.
    Habe mir auch mittlerweile gedacht, dass es ein problem ist das wir nun
    seit über einem jahr zusammen wohnen.


    Meine Freundin verdient so um die 1000€ netto.
    Wie geschrieben, wollte ich meine freundin eigentlich raushalten.
    So das sie nichts offenlegen muss, aber das scheint ja nicht zu gehen.


    Da meine Freundin die wohnung wechseln möchte überlege ich schon,
    eventuell wieder eine eigene zu nehmen um wieder anspruch auf leistungen zu haben.
    Am meisten gehts mir halt um etwas Geld zum überleben, eine krankenversicherung und
    das ich dann auch wieder einen anspruch auf einen vermittlungsgutschein etc. hätte.


    Habe eine super jobangebot erhalten, aber ich würde für diesen einen vermittlngsgutschein benötigen.
    Den bekommen aber nur arbeitslose, die leistungen beziehen und das auch seit mindesten 8 wochen.
    Was für ein rattenschwanz....


    Krankenversicherung: Von der Pflicht habe ich jetzt erst erfahren. Als man mir die leistungen gestrichen hat, wurde mir dieses nicht mitgeteilt. Naja, die 150€ im monat kann ich dafür nicht aufbringen.


    Das mit dem rückwirkend verlangten beiträgen verstehe ich nicht...
    Wenn ich doch nicht versichert bin, wie können die dann beiträge einforden und dieses rückwirkend...

  • Danke für eure antworten!


    Ich wünschte ich hätte damals schon nach so einem forum gesucht.


    Zu verlieren habe ich ja nichts mehr, denn ich habe bereits alles verloren.
    Aus scham habe ich gehandelt wie ich gehandelt habe.
    Wer will denn schon in einer frischen beziehung, dass seine herzallerliebste für einen
    beim amt komplett die hosen runterlässt. Zumal ihr vater ihre ganzen finanziellen sachen verwaltet.
    Sowas hinterlässt dann natürlich einen guten eindruck beim schwiegervater in spee...

  • Hallo,


    weil es seit dem 01.04.2007 eine Pflichtversicherung ist und du versichert sein hättest müssen.
    Was auch keiner weis, können die Strafen für Nichtversicherung vergeben. In der Pfligeversicherung liegen die Höchstgrenzen für Strafen ich glaube bei 5000€ .


    Wie Horst es dir gesgt hat, zieh aus und alles ist viel einfacher. Am besten vielleicht in die Wohnung neben an.


    Nur tu endlich was, beweg deinen Hintern und warte nicht auf morgen.


    Gruß Klaus


    Viel Spass beim heulen.

  • Das war mir nicht bewusst.
    Ein sehr tolles gesetz, dass genau den bürger trifft der eh schon nichts hat.
    Habe nicht freiwillig keine versicherung sondern weil ich sie mir einfach nicht leisten kann.


    Tja, dann weiß ich ja wo ich montag morgen hingehen werde.


    Als man mir das geld gestrichen hat sagte die sachbearbeiterin auch noch mit einem grinsen,
    ich hätte meine wohnung ja nicht kündigen müssen...

  • Hallo Danny,


    mit dem selben Grinsen gehst am Montag morgen auf die ARGE und stellst deinen Antrag und suchts dir eine neue Wohnung.
    Die Pflichversicherung wurde eingeführt, damit es Fälle wie dich nicht mehr gibt.
    Wieder das Thema Idee gut, Umsetzung ungenügend. Frag mal Ulla die Schöne


    Keep on rocking.


    Klaus

  • nu stell doch endlich mal den antrag und zwar gleich rückwirkend und sag dass du falsch beraten wurdest und nach dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch rückwirkend alg II willst


    wenn ablehnung kommt, geh zum anwalt oder frag hier nochmal


    Also meinst du ich soll am besten montag ganz normal wieder ALG2 beantragen und denen mitteilen,
    dass ich mich getrennt habe, aber momentan noch mit ihr zusammen wohne bis ich eine eigene wohnung habe? Haben ja auch noch ein drittes zimmer mit schlafmöglichkeit.
    Und gleichzeitig den antrag auf untersuchung stellen.? Mustereinspruch habe ich schon gefunden...


    Tut mir leid, wenn ich so viel fragen stelle...Kenne mich nunmal nicht so aus mit den ganzen möglichkeiten
    und möchte auch nichts falsch machen...


  • Werde ich machen, habe mir schon eine schöne rausgesucht..
    42 qm und 325€ warm plus gas für die heizung...


    Werde dann aber auch alles beantragen, was mir zusteht.Muss ich mich mal erkundigen.
    Ich habe nämlich nichts, kein fernseher, kein bett, kein schrank etc...
    Gehört alles meiner freundin...

  • Hör mal Danny 1303!


    Muss ich Dich jetzt auch doof anmachen und fragen ob Du bei der ARGE beschäftigt bist, uns verarschen willst oder einfach nur dämlich bist?


    3 Leute schreiben Dir hier seit Tagen und Stunden und Dui drehst Dich wie ein Köter und beisst Dir gleich wohlmöglich auch noch in den .....lassen wir das!


    Mach doch einfach mal und palaver nich so viel!


    Scvhönes Wochenende und hoffentlich hast es bis Montag nicht schon wieder vergessen, Du kannst hier alles nachlesen, aber irgendwann merkt man ob einer doof ist oder nur auf doof macht, und die auf der ARGE auch!


    Gruss

  • Was soll das denn jetzt? Ich denke doch, dass man auch etwas
    freundlicher sein kann, oder?
    Will mich halt nur vorher gut genug informieren, damit ich auf der sicheren seite bin.


    Ich denke, genau dafür ist dieses forum.


    Bin weder dämlich, noch will ich jemanden verarschen und ARGE mitarbeiter bin ich auch nicht.


    Echt traurig wie man abgestempelt wird, nur weil man was genau wissen will.

  • Hi Klaus!!!
    Auch wenn ihr jetzt auf mich einprügelt (scherz),
    Ich war heute noch nicht. Ich habe morgen um 8.30 Uhr erst einen Termin
    beim Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit. Im Anschluss fahre ich dann zur ARGE.


    Hab heute den ganzen Tag genutzt um schon einiges an Papierkram vorzubereiten.
    Unter anderem habe ich eine Bestätigung aufgesetzt, dass meine Freundin und ich uns
    getrennt haben und sie die wohnung kündigt. Dieses lasse ich von ihr unterschreiben.


    Einen wohnungsbesichtigungstermin habe ich auch schon gemacht. Allerdings übersteigt die Kaltmiete
    den Höchstsatz von 219€ um 50€. Aber vllt kann ich die differenz ja dann selber tragen.


    Des weiteren habe ich mich weiter über meine rechte und pflichten informiert.


    Werde mir beim Besuch der Arge allerdings direkt alles schriftlich geben lassen.
    Ich denke das ist mein Recht, oder?


    Wie ist das denn jetzt eigendlich, da meine Freundin und ich ja dann jetzt getrennt sind und ich in einem eigenen
    3. Raum schlafe, sind wir dann jetzt immer noch eine Bedarfsgmeinschaft?
    Und welche Zahlungen kann ich jetzt eigendlich erwarten, da ja sonst meine freundin alles bezahlt hat...


    Schuldigung, dass ich schon wieder soviele Fragen stelle...