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Hallo,
habe eine Frage und zwar: Eine Bekannte macht ein unbezahltes Praktikum in Vollzeit bezieht deswegen ALG2, weil sie wohnt alleine (ist ausgezogen, bevor das Gesetz rauskam, dass Eltern bis 25. Lebensjahr verpflichtet sind für ihre Kinder aufzukommen) Beginnt ab 01.08 eine Ausbildung. montl. 500brutto. Der Freund macht abschließend zum Fachabitur ein 3-monatiges Praktikum und beginnt im Oktober das Studium. Wohnt noch bei Eltern, Vater bekommt Hartz IV. Er möchte BAföG beantragen. Soll sie BAB oder Wohngeld beantragen? Wie hoch wäre das dann? Sie möchten ggf. zusammen ziehen, wissen aber nicht, wies mit dem Geld bei Ihnen besser stehen würde. Sie will in eine 50qm Wohnung (414 inkl. aller Neben, Heiz und Stromkosten) ziehen. Darf er überhaupt ausziehen? Er hätte ggf. nur einen 400-job (und das BAföG; verändert sich der Betrag, wenn er auszieht??) Danke für euren schnellen Antworten |
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