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#11
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Zitat:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Dies bedeutet: Da in eurem Haushalt Kinder versorgt werden, zählt ihr von Anbeginn an als Bedarfsgemeinschaft.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#12
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Zitat:
Geändert von lacki (17.12.2011 um 02:14 Uhr) |
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#13
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Hab ich das richtig verstanden? Eine alleinerziehende Frau kann sich keinen Untermieter nehmen, weil das sofort als Bedarfsgemeinschaft zählt????
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#14
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Wie aus dem Gesetzestext ersichtlich ist, handelt es sich hierbei um eine "Vermutung", welcher man natürlich widersprechen kann. In den mir bekannten Fällen setzte das JC jedoch stets die Bedarfsgemeinschaft durch!
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#15
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an deiner sozialromantik-einstellung musst du schon noch arbeiten. es wird schon genug beschissen in diesem unserem land. schau dir doch deine ex-chefin an. die haut sich auch ungeniert die taschen auf kosten der steuerzahler die taschen voll.
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#16
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Habe 3 kinder! Die kinder könen wenn Sie nicht von Ihm sind nicht mit Versichert werden. Erst wenn sie verheiratet sind! Ja das ganze ist teuer, es wird von der Krankenkasse berechnet. Ist im Monat schon ganz schön viel
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#17
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Die Kinder sind bei der Mutter familienversichert und die Beiträge bezahlt das JC, da die Mutter Hartz IV bezieht.
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#18
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*lach* Wie recht Du hast. Du kannst dich darauf verlassen, dass ich das tun werde.
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