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Zusammenziehen?

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  #11  
Alt 16.12.2011, 20:26
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Zitat:
auf einer anderen seite stand gerade, das es gleich als BG gezählt wird, wenn es die gemeinsamen Kinder sind.Das eine Jahr auf "PROBE" wäre dann möglich wenn es nicht seine sind.Seh da echt nich mehr durch. Sind nicht seine Kinder.
Das ist korrekt, ich hatte das ursprünglich glatt überlesen und lacki hat mich darauf aufmerksam gemacht. Hier der entsprechende Auszug aus § 7a SGB II:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


Dies bedeutet: Da in eurem Haushalt Kinder versorgt werden, zählt ihr von Anbeginn an als Bedarfsgemeinschaft.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #12  
Alt 17.12.2011, 02:00
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Zitat:
Dies bedeutet: Da in eurem Haushalt Kinder versorgt werden, zählt ihr von Anbeginn an als Bedarfsgemeinschaft.
eben, das mit untermiete getrennten hausrat, sachen, essen im kühlschrank, das ist doch alles mumpitz.

Geändert von lacki (17.12.2011 um 02:14 Uhr)
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  #13  
Alt 17.12.2011, 09:45
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Hab ich das richtig verstanden? Eine alleinerziehende Frau kann sich keinen Untermieter nehmen, weil das sofort als Bedarfsgemeinschaft zählt????
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  #14  
Alt 17.12.2011, 11:20
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Wie aus dem Gesetzestext ersichtlich ist, handelt es sich hierbei um eine "Vermutung", welcher man natürlich widersprechen kann. In den mir bekannten Fällen setzte das JC jedoch stets die Bedarfsgemeinschaft durch!
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  #15  
Alt 17.12.2011, 12:40
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Zitat:
Zitat von human24 Beitrag anzeigen
Hab ich das richtig verstanden? Eine alleinerziehende Frau kann sich keinen Untermieter nehmen, weil das sofort als Bedarfsgemeinschaft zählt????
an deiner sozialromantik-einstellung musst du schon noch arbeiten. es wird schon genug beschissen in diesem unserem land. schau dir doch deine ex-chefin an. die haut sich auch ungeniert die taschen auf kosten der steuerzahler die taschen voll.
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  #16  
Alt 17.12.2011, 12:46
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Habe 3 kinder! Die kinder könen wenn Sie nicht von Ihm sind nicht mit Versichert werden. Erst wenn sie verheiratet sind! Ja das ganze ist teuer, es wird von der Krankenkasse berechnet. Ist im Monat schon ganz schön viel
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  #17  
Alt 17.12.2011, 13:28
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Die Kinder sind bei der Mutter familienversichert und die Beiträge bezahlt das JC, da die Mutter Hartz IV bezieht.
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  #18  
Alt 17.12.2011, 14:00
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Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
an deiner sozialromantik-einstellung musst du schon noch arbeiten.
*lach* Wie recht Du hast. Du kannst dich darauf verlassen, dass ich das tun werde.
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