Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

Zuschlag nach Bezug von ALG1

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.05.2007, 20:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2007
Beiträge: 1
Standard Zuschlag nach Bezug von ALG1

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe einen ALG2 Antrag gestellt, weil mein Arbeitslosengeld1 auslief und ich leider noch keine neue Arbeit gefunden habe.
Der ALG2 Bescheid ist mir so weit verständlich bis auf einem Punkt, mit dem ich nicht einverstanden bin.
Und zwar geht es um den "Befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld". Mir wurden lediglich 11 Euro Zuschlag gewährt.
Ich habe vorher 1030 Euro monatlich ALG1 erhalten. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Freundin bezog vorher 345 Euro ALG2.
Jetzt wurde jeden von uns 311 Euro Regelleistung gewährt plus je 196,30 Euro "annerkannte monatliche Leistungen für Unterkunft und Heizung". Das macht zusammen 507,30 Euro Gesamtbedarf pro "Nase".

Wie berechnet sich jetzt für mich der Zuschlag. Denn nur ich erhalte, meine Freundin bekommt selbstverständlich keinen.

Mir sagte man, dass sich der Zuschlag so berechnet, dass die Differenz zwischen meinem ALG1 und meinem ALG2 genommen wird. und der beträgt zwei Drittel. Nur das wäre ja viel mehr als lächerliche 11 Euro.
ALG 1 1030 + ALG2 345 = 1375- 1014(jetzt)= 361 davon zwei Drittel= 240 Euro.

Ich habe alle Zahlen offen gelegt. Vielleicht kann mir das mal jemand erklären?

Vielen Dank-
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.05.2007, 15:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.05.2007
Beiträge: 19
Standard

Tja , da ich leider auch von Anfang an dabei bin und es da noch "Armutsgewöhnungszuschlag" hieß (ohne scheiss).müsste ich es eigentlich wissen. nee keine chance. hatte einspruch eingelegt, bekam trotzdem nix mehr. is wohl nur für die die super verdient hatten
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.05.2007, 17:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo Carsten,

das Amt hat hier richtig gerechnet.
zuletzt bezogenes Wohngeld und Arbeitslosengeld 1.030,00 ?
Anspruch Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (gesamte BG) 1.014,00 ?
Unterschiedsbetrag 16 ?
16 ? *2/3 = 10,67 ?................dies wird aufgerundet, also 11 ?

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
zuschlag und doch keiner!!! Mäcky Anspruch und Leistungen 10 14.01.2008 12:50
Alleinerziehenden Zuschlag? rockstarbaby78 Anspruch und Leistungen 3 24.10.2007 12:49
Erbschaft bei ALG II-Bezug sonmalero Einkommensanrechnung 0 14.09.2007 13:33
alg1 oder 2 ?? ildikovonkuerthy Anspruch und Leistungen 1 19.02.2007 18:47
Umzug 2 Monate nach ALG II-Bezug von 26 in 40 qm?? Jen Wohnung und Miete 0 06.07.2006 18:27