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Zuschüsse zu Brillen?

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  #1  
Alt 03.10.2006, 16:54
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Standard Zuschüsse zu Brillen?

Hallo, wer weiß, ob man für Sehhilfen zusätzliche Gelder bewilligt bekommt
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  #2  
Alt 03.10.2006, 19:33
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Hallo,

leider gibt es auch dafür KEINE zuschüsse mehr. Ich hab das aus eigener Erfahrung erleben müssen. "Verhandle" mit den Geschäft, wo du deine Brille kaufst, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Liebe Grüße
Kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 28.11.2007, 10:54
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Hallo,
beim Zahnersatz kenne ich mich aus, da gibt es die sogenannte "Härtefallregelung" und die Krankenkasse übernimmt voll. Ich denke das dies beim Augenarzt oder Optiker ebenso von statten geht.
Selbstverständlich ist dafür die ARGE nicht zuständig sondern die Krankenkasse.

Frage also bei Deiner Krankenkasse nach!

Und noch was in diesem Zusammenhang, einige Krankenkassen haben mit den Hausärzten Abkommen geschlossen, wonach wenn Du als Patient zunächst beim Hausarzt vorstellig wirst der Selbstkostenanteil von 10? nicht geleistet werden muss.
Dies ist aber von Region zu Region unterschiedlich und auch die Krankenkassen haben da unterschiedliche Modelle. Fragen kostet aber nichts und im Zusammenhang mit Deiner Anfrage vielleicht auch ein guter Hinweis für die Allgemeinheit.
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  #4  
Alt 28.11.2007, 11:38
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Hallo,

Kätzchen hat Recht, eine Brille wird nicht durch die Arge bezuschußt und ist auch KEINE Kassenleistung.
Bei Fielmann gibt es annehmbare Brillen zum Nulltarif bzw. zum kleinen Preis.
Wenn du keine Sonderstärken oder ähnliches brauchst, sind die günstigsten Gläser auch noch erschwinglich.
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  #5  
Alt 28.11.2007, 11:40
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Nach § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB 5 haben Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schwergegrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen. --- Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst nicht die Kosten des Brillengestells.

Diese Voraussetzung ist meist nicht erfüllt.

Geändert von nataly (28.11.2007 um 11:45 Uhr)
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  #6  
Alt 12.12.2007, 17:44
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hallo kätzchen frage : mein sohn ist 22jahre alt und möchte ausziehen -ich bin h4 empfänger und er macht eine ausbildung- was passiert nun .danke im vorraus bin eben erst dazu gekommen.
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  #7  
Alt 12.12.2007, 21:08
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Was für eine Ausbildung möchte der Sohn machen? Ist es auf Grund der Ausbildung erforderlich, dass der Sohn auszieht oder könnte er die Ausbildung auch vin zu Hause aus machen?
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  #8  
Alt 13.12.2007, 04:39
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Hallo!

Dieses Hausarztmodell hat leider auch seine Tücken! Bin selber in einer KK , in der es das gibt! Aber: Das sind nur best. Ärtze , die dort mitmachen. Meiner z.B. auch nicht. Und ich weiß nicht ob es immer klug ist einen Arzt zu verlassen , mit dem man zufrieden ist. Ich wechsele nicht, denn ich habe keine Lust einem neuen Artz wieder alles mögliche über mich erzählen zu müssen, was der alte Artz schon längst weiß. Gut behandelt fühle ich mch auch - also bleibe ich.

LG laeitita
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  #9  
Alt 13.12.2007, 10:02
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Hallo Laetitia!

Gebe Dir vollkommen recht, dennoch für den ein oder anderen sind 10? viel Geld und zudem will kein Arzt gerne Patienten verlieren. Warum sollen wir die Leistungsbezieher immer nur den Druck spüren?

Jeder von den Jungs hat den Eid des Hypokrates abgelegt sofern ein Dr. davor steht und hinsichtlich Ethik ect. habe ich im Dentalbereich mal mit einer Chefredakteurin korrespondiert, die trotz eines Dr.Titels vor ihrem Namen ganz schön von den lieben studierten Kollegen angegangen wurde, weil Sie die Sauereien die man mit uns Normalbürgern abzieht in einer Fachzeitschrift für Zahntechniker geäußert hat.

Nur wer den Mund hält, mit dem kann man machen was man will und ich bestimme immer noch selbst über mein Leben, trotz HARTZ IV, Fallmanagern und möglichen Sanktionen!

Dein Hausarzt könnte dem Modell der Krankenkassen beitreten, er könnte aber ebenso eine Gegeninitiative starten - nur dazu ist er zu bequem und im Pulk gleichgesinter ist denen Dein finanzielles Problem im Grunde völlig egal.

Deshalb finde ich es wichtig darauf hinzuweisen das Dinge möglich sind, wer Sie nicht nutzen will hat ja die freie Wahl dazu genutzt.

Gruß
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