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#1
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Ich grüße euch
![]() Ich hoffe hier einen fachkundigen Rat von euch zu bekommen, da ich leider keine Beiträge im Netz finden konnte. Nun zu meinem Fall: Bis zum 31.05.2010 war ich bei einer Firma beschäftigt, wurde jedoch am 28.05.2010 krank, und auch krank geschrieben vom Hausarzt auf Rückenprobleme, bis zum 13.06.2010. Am 14.06.2010 hatte ich einen schon länger geplanten OP Termin, an dem ich an der Hand operiert wurde. Dort erfolgte eine Krankschreibung vom 14.06-31.07.2010 auf die Hand-OP. Arbeitslos habe ich mich schon vorher gemeldt, da die Kündigung schon länger bekannt war, allerdings habe ich kein ALG 1 Antrag gestellt, da ich ja krank geschrieben war und das Arbeitamt mir gesagt hat, dass ich einen Antrag auf Krankengeld stellen muss und eh kein Anspruch auf Alg Geld habe, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Nun( nach 2 Wochen Entscheidungsfindung!) hat die Krankenkasse Krankengeld nur bis zum 13.06.2010 gezahlt und ab dem 14.06.2010 verweigert. Auch habe ich keinen Versicherungsschutz mehr, da ich weder Krankengeld beziehe oder Alg Geld. Das Arbeitsamt sagt, ich habe keinen Anspruch auf ALG Geld, da ich krankgeschrieben bin und die Krankenkasse sagt, das eine 2 Diagnosen in den ersten 6 Wochen Krankschreibung dazu gekommen ist und der Krankengeldanspruch erloschen ist und ich Hartz 4 beantragen muss. Wegen der Hand war ich vorher schon Behandlung allerdings ohne Krankschreibung. Ich habe die Krankenkasse um eine schriftliche Begründung gebeten, allerdings kann das dauern. Was kann ich jetzt machen und hat die Krankenkasse recht? Ich habe seit WOCHEN kein Einkommen und auch seit dem 01.07.2010 keinen Versicherungsschutz, obwohl ich schon wegen der Hand mehrmals beim Arzt war im diesem Quartal. Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben oder kennt sich mit den Gesetzen aus. Danke im Voraus. |
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#2
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WEnn du wegen zwei unterschiedlichen Krankheiten innerhalb der 6 Wochen behandelt wirst dann hat die Krankenkasse recht und muß nicht zahlen.Du müßtest ALG2 beantragen auch um den Versicherungsschutz zu bekommen.
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#3
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Hmm Danke für die Antwort.
Beim Arbeitsamt sagt man hier, dass ich kein Anspruch auf Alg 1 oder Alg 2 habe. Gehe jetzt zum Anwalt, um das kären zu lassen. |
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