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ALG1 abgelehnt,kein Arbeitsnehmereigenschaft vorliegt???, was nun?auch kein ALG2???

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  #1  
Alt 24.07.2009, 19:40
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Beiträge: 9
Unglücklich ALG1 abgelehnt,kein Arbeitsnehmereigenschaft vorliegt???, was nun?auch kein ALG2???

Hallo an euch alle ich habe folgendes Problem:

nach endlich langer Diskussion habe ich erreicht, dass endlich nach 2 Monaten bearbeitungszeit ich ein Vorschuss von meinem Arbeitslosengeld bekommen habe(ein Monat Arbeitslosengeld). Das Problem ist, dass bei mir erstmal festgestellt werden muss, ob der Abeitsnehmereigenschaft vorliegt und es dauert sehr lange. Ich habe das Geld unbedingt gebraucht, da ich mich und meine 4 köpfige Familie ernähren musste. Jetzt wurde entschieden, dass bei mir keinen Arbeitsnehmereigenschaft vorliegt(obwohl ich 7 jahre lang alle Beiträge gezahlt habe, dies wurde damals nicht automatisch festgestellt).

Nach dem heutigen Brief vom Arbeitsamt, kann ich für höchstens zurückliegende 4 Jahre die Beiträge zurückforden(soweit ich verstanden habe, ist das auch nicht 100% sicher) und ich soll sofort ALG1 Vorschuss zurückgeben. ist das gerecht?Wie soll ich das Geld zurückgeben, wenn ich in mehr als 2 Monaten, wo die Bearbeitung gedauert hat, wir all unser gespartes ausgeben mussten. Ich bin wirklich schockiert und am Ende.

Steht mir bzw. meiner Familie( meine Ehefrau und 2 Kinder) wenigstens ALG2 zu?Also ich bin ja seit 3 Monaten arbeitslos, meine Frau hat nur einen monatlichen Einkommen von 500€ Netto und natürlich das Kindergeld wird auch überwiesen.und mittlerweile haben wir all unser gespartes aufgebraucht, und wir mittlerweile durch unser Dispo in der Bank leben:-(

wird dann ALG2 wenistens rückwirkend gezahlt?oder ab nächste Woche, wenn ich erst meinen Antrag abgebe?wenn nein, will so ich ALG1 Vorschuss zurückzahlen?

ich wäre sehr dankbar sein für eure Antworten.
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  #2  
Alt 24.07.2009, 19:50
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Nun ganz verstanden habe ich das nicht, warum man dir nun genau ALG1-Zahlungen verweigert. Scheinbar geht es hier um eine sogenannte Scheinselbstständigkeit. Falls also das Arbeitsamt mit der Entscheidung richtig liegen sollte, dann habt ihr durchaus einen Anspruch auf ALG2.
Allerdings wird ALG2 niemals rückwirkend genehmigt. Also solltest du dich gleich am Montag in dein zuständiges Jobcenter begeben und dir die Antragsformulare abholen. Achte bitte darauf, das diese Unterlagen mit einem aktuellem Datumsstempel der Arge versehen wird.

P. S. Habe mir gerade noch deine anderen Beiträge durchgelesen. Ist ja bei euch schon eine längere Odyssee. Also bestehe darauf, dass die dir den Antrag auf ALG2 dann auch abnehmen und bearbeiten.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

Geändert von Schrader170 (24.07.2009 um 19:56 Uhr)
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