Anlage WEP

  • Hallo alle zusammen


    Ich hoffe euch geht es gut


    Mir ist ein wenig unklar was genau mit "Eintragung weiterer Personen ab 15 "(Anlage WEP) ist.


    Da ich verheiratet bin habe ich eine eigene BG Nr., mein Mann lebte bis vor kurzem im Ausland und war nicht eingetragen.


    Nun ist er da und ich möchte dass er auch Leistungen bekommt, bis er eine Arbeitsstelle findet.


    Reicht es aus wenn ich diese Anlage WEP dem jobcenter schicke, damit auch für ihn leistungen gerechnet werden können und wir nicht mehr
    bei meinen Eltern leben müssen? Oder braucht er ein extra Antrag mit allem drum und dran



    Liebe Grüße

  • Mit der Anlage WEP werden weitere Personen überprüft, ob und wieviel genau Hilfebedarf vorliegt. Ähnlich dem Hauptantrag.
    Eine Anlage ( auch die WEP ) gehört immer zum Hauptantrag und kann nicht einzeln abgegeben werden, außer sie wird nachgereicht. Da Du aber am Ende deines Hauptantrags die Anlage WEP nicht angekreuzt hast. geht das nicht. Vielleicht geht das aber zusammen mit der Veränderungsmitteilung.
    Eine eigene BG - Nummer bekommen auch Personen, die ganz alleine und ledig sind. Ist sowas wie eine H4-Nummer. Diese Nummer sowie die Wohngeldnummer sind auch bei abgelehnten Antrag aufzubewahren, da nach ihnen bei späteren Anträgen wieder gefragt wird.
    Ansonsten finde ich deine Signatur etwas daneben. Hier in Deutschland gibt es nur was auf Antrag, falls Anspruch besteht. Seit dem Arbeitsmarktreformen und den damit verbundenen Umzügen trifft man sich immer seltener 2x im Leben. Da ist mir persönlich ein gesetzlicher Anspruch lieber. Und sicherer in einer unsicheren Zeit. Der ach so "wertvolle Mitmensch" wird LEIDER immer häufiger als Belastung, lästige Konkurrenz und Armutsfalle real erlebt, z.B. bei Bewerbungen, auf der Wohnungssuche und bei Supermarktangeboten. Ich wünschte selber, es wäre anders.