Anspruch auf ALG1 gerechtfertigt?

  • Hallo Forummitglieder,
    ich bin heute im Unterforum Alg 1 für einen guten Freund unterwegs der ein paar wichtige Fragen hat.
    Also die Person hatte einen 4 Jahresvertrag bei der Bundeswehr,nach den 4 Jahren im Juni 2008 hatte man ihn dann aus der Bundeswehr entlassen, er bekam eine Abfindung die wie ein monatliches Gehalt bis Dezember 2008 gezahlt wurde.In der zwischenzeit kümmerte er sich um eine fortbildungsmaßnahme die von der bundeswehr angeboten und bezahlt wird, d.h. er macht eine berufliche ausbildung allerdings nur theoretisch die eigentlich 3jahre dauert,er aber diese in 6 Monaten mit anschliessender prüfung bei der IHK absolviert.
    Für diese Schulung ist ein Umzug nötig nach Unna,diese Schulung wird von der Bundeswehr bezahlt,allerdings wohnt er in einer WG und muss sich an den Mietkosten beteiligen sein Anteil liegt bei 285€ montalich,dann kommt noch essen etc dazu.
    Aber die Frage ist hat er trotz Schulung ohne Entgelt Anspruch auf ALG 1,schliesslich hat er 4 Jahre durch und davor auch gearbeitet.
    Oder muss er sich zwecks Miete und Kosten zum Leben an das Amt für Soziale Sicherung und Integration wenden`?
    Ist ein bisschen unverständlich aber ich hoffe Sie haben eine Blick durch diesen WirrWarr:-)
    Auf eine baldige Antwort verbleibe ich
    Marco

  • Hallo Marco F86 !


    Habe selbst 2x2 Jahre Bundeswehr hinter mir ist aber schon Jahre her. Habe aber im Stab S1 gewerkt undweis daher das Dein Freund 6 Monate Anspruch auf Berufsförderungsdienst (so nannte sich das früher einmal )hat. Danach ist dann Ende. Außerdem ist nach dem Ausscheiden dann ja auch nur ein % -Anteil des ursprünglichen Gehalts als Übergangsgeld vorgesehen!


    Der ALG I Anspruch kann allerdings nur dann bestehen, wenn man in den letzten zurückliegenden 36 Monaten angestellt gearbeitet hat und scheinbar zählt das beim Bund beschäftigt sein nicht dazu, denn damals habe ich die 6 Monate für eine Zahntechnikerausbildung genutzt und 6 weitere Monate habe ich vom Lehrgehalt leben müssen weil jegliche Unterstützung abgelehnt wurde. DAmals erhielten wir ja nach 4 Jahren noch eine Abpfindung aber die war nach 12 Monaten aufgebraucht. Arbeitsamt erzählte einem dann nur das der Ausbildungsbetrieb für die Ausbildungsmittel zuständig sei und eine weitere Ausbildung, ich war ja schon fertiger Groß-und Aussenahndelskaufmann, konnte schon damals nicht gefördert werden.
    Also habe ich das Vorhaben beendet und bin in die Industrie "Akkord" Löten gegangenund habe nebenbei in meinem alten Berufszweig eine Aussendiensttätigkeit begonnen!


    Soviel sei mal zu der tollen Werbung der Bundeswehr gesagt in punkto Karriereplanung und vom BfD haste im Grunde nur was gehört wenn Du Dich ganz intensiv um die Jungs bemüht hast! Die waren da so Klasse das sie zum Alkoholiker gewordene OG's auf Busfahrer-Weiterbildung geschickt haben und ein Vorgesetzter von mir StUffz hat wähend seiner 8 Jahre Dienstzeit. quasi die Bürokaufm. Ausbildung miot regelmässigen Fragebögen erworben, Prüfung bei der IHK - doll war das Angebot damals jedenfalls nicht!
    MAn fühlte sich im Nachhinein nach 4 Jahren Dienst für's Vaterland eher verarscht was die Möglichkeiten danach betraf!



    Ich dneke das Deine Frage mit Nein zu beantworten ist, insbesondere wenn Du Dir die Bestimmungen im SGB II durchliest, hier der Link, die §§ lieste Dir besser in aller Ruhe durch! www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/


    Gruss

  • Also sollte ich Ihm besser ausrichten das er sich schleunigst einen Job neben dem Unterricht suchen soll.
    Aber ich denke das Amt für Soziale Sicherung und Integreation ist doch dafür zuständig das er die Miete bezahlen kann und was zwischen die Zähne zu beissen kriegt oder liege ich da falsch?
    es kann doch nicht sein das er dann aufgrund seiner beruflichen laufbahn auf dem trockenen sitzt,der muss wenn nicht ALG II nach SGB II dann wie gerade schon gesagt vom für Amt Soziale Sicherung und Integreation?
    Nach Horst aussage kann er sich den antrag auf alg1 also abschminken!

  • Hallo MarcoF86,


    wenn dein Freund zum Amt geht und einen Antrag auf ALG III stellt, was sehr unwahrscheinlich ist, das er Geld bekommt, dann muss er auch nachweisen, was er mit seiner Abfindung in den 12 Monaten die er vom Bund bekommen hat, alles bezahlt hat... Das Amt kann deine Kontobewegungen bis zu 10 Jahre zurückverfolgen... Also ich weiß von vielen Freunden, das diese nach Bundeswehrzeit ab 4 Jahre - kein ALG I und auch kein ALG II erhalten haben, da sie bereits vom Staat finanziert wurden sind und nicht selbst Steuern in den letzten 3 Jahren bezahlt haben... Frage aber mal bei eurem zuständigen Sozialamt nach oder wie das jetzt heißt.