Zurück zu ALG I nach ALG II-Antrag??

  • Hallo, ich habe zur Zeit ein ziemliches Problem mit Arge und Jobcenter und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann.
    Ende Januar habe ich meine Ausbildung zur Buchhändlerin abgeschlossen und bin seitdem arbeitslos. Ich habe eine Bewilligung für ALG I über 377€ bekommen, was zum Leben zu wenig ist. Deshalb wurde mir bei der Arge-Hotline dazu geraten, ALG II zu beantragen, was ich (leider) auch getan habe. Heute habe ich zum tausendsten Mal mit dem Jobcenter telefoniert, weil ich nach Wochen des Wartens immer noch keine Bewilligung erhalten habe. Am Telefon wurde mir dann gesagt, dass in den nächsten Tagen Geld überwiesen werden soll, d.h. mir ALG II bewilligt wurde. Allerdings sagte mir die Dame, dass ich für den Monat April gar kein Geld erhalten werde, da mein Freund, mit dem ich in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebe, im April von seinem Arbeitgeber eine einmalige Sonderzahlung über ca. 500€ erhalten wird.
    Das heißt also, er muss mir sein schon freudig erwartetes Geld geben (von dem er eigentlich endlich den Führerschein machen wollte), und ich bekomme nichts vom Jobcenter. Deshalb habe ich mir gedacht, dass es für mich besser wäre, wieder ALG I zu beziehen, da in dem Fall das Gehalt von meinem Freund keine Rolle spielt. Im Juni wird auch er mit seiner Ausbildung fertig sein und dann voll verdienen, so dass ich spätestens ab dann wieder gar keine Unterstützung vom Amt bekommen werde und er mich sozusagen "aushalten" muss, wenn ich keine Arbeit finde! Das ist für mich eine furchtbare Vorstellung.
    Deshalb meine Frage: Weiß jemand, ob ich den Antrag auf Hartz IV noch zurück ziehen kann und dann weiter mein ALG I bekomme, das mir ja eigentlich auch schon für 12 Monate bewilligt worden ist??? Dann hätte ich wenigstens ein Minimum an Geld und müsste nicht auf seine Kosten leben.
    Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!

  • nun, entweder du benötigst soziale leistungen oder nicht, du hast keine möglichkeit dir auszusuchen nach welchem gesetz du die hilfe bekommst, sondern die behörde prüft ihre zuständigkeit selber


    wenn du eine bg bildest mit jemandem ist jedes einkommen vom bedarf abzuziehen, es interessiert keinen ob da jemand nen führerschein macht oder nicht, es interessiert ob durch einkommen die bedürftigkeit wegfällt, und so war es offensichtlich bei euch
    das hartz IV ist auf die gesamte BG abgestellt, es bekommt also nicht jemand persönlich seine leistung sondern die gesamtheit der bedarfsgemeinschaft, ihr wirtschaftet ja schließlich aus einem topf und nicht jeder für sich, somit steht auch jeder mit seinem einkommen für den anderen ein,
    vielleicht mal bitte die sichtweise ändern

  • Danke, Kitty! Habe gerade noch einmal mit der Arge telefoniert, und die haben mir auch gesagt, dass der Anspruch auf ALG I bleibt und ich das Geld auf jeden Fall bekomme. Eine große Erleichterung!

  • Hallo,


    wie lange wohnst du mit deinem Freund zusammen. Das ist ein wesentlicher Punkt bei der rein rechtlichen Beurteilung ob überhaupt eine Einstehgemeinschaft besteht, sofern du und dein Freund dies nicht schon bestätigt habt.


    Wenn du auf den Bezug von ergänzenden ALG2 verzichtest und lediglich ALG1 bekommst, besteht eventuell Anspruch auf Wohngeld.

  • sry aber: in guten wie in schlechten zeiten.


    heut zu tage muss man nicht gleich verheiratet sein damit dieser satz gelten sollte.


    wieso gleich nach der allgemeinheit schreien wenn man jemanden hat, der einem doch viel besser helfen kann.


    ich versteh die leute manchmal nicht...

  • Methados
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