Bereinigtes Nettoeinkommen? Was wird wirklich abgezogen?

  • Hallo. Mein Mann hat sich von mir getrennt und hat jetzt einen Monat unterhalt bezahlt und jetzt will er den auch schon wieder kürzen...
    Nun zu unserer Situation
    Er verdient monatlich netto 1900.
    Wir haben 2 Kinder (1 u. 3 Jahre)
    Ich beziehe noch bis Oktober 187€ Elterngeld und zusätzlich Kindergeld.
    Er hat noch einen Kredit von 200€ den er aber allein verschuldet hat und Versicherungen in Höhe von ca 200 €.
    Ich habe den autokredit für unser gemeinsames Auto übernommen und trage alle Versicherungen für mich und die Kinder in Höhe von ca 200€ selbst.
    Wie wird denn jetzt das bereinigte Nettoeinkommen berechnet. Wir hatten uns auf 800€ gesamtunterhalt für mich und die Kinder geeinigt jetzt will er mir den auf 600 € kürzen.
    Kennt sich jemand ein bisschen aus? Kann jemand aufgrund eigener Erfahrung da eine wage Rechnung aufstellen? Möchte nur wissen ob sich eine anwaltliche unterhaltsberechnung lohnt oder er mit der Kürzung doch im recht sein könnte.
    Mir bleiben monatlich nach Abzug aller Fixkosten 300 Euro mit 2 Kinder über. Vom Amt steht mir kein hartz4 bzw Wohngeld zu...

  • Hallo,


    das Netto-EK kann um 5% berufsbedingete Aufwendungen, oder die nachgewiesenen Kosten (Fahrten zwischen Arbeit und Heim) bereinigt werden. Wenn eine sekundäre Altersvorsorge betrieben wird (Riester z.B.) kann hierfür eine Betrag bis zu 4% von Brutto-EK bereinigt werden. Muss aber wirklich betrieben werden.


    Wenn der Kredit schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht bestand, kann auch dieser bereinigend angerechnet werden.


    Deinn Ex landet auf jeden Fall in der EK-Stufe 1 der DDT. Da diese von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, es hier aber drei sind, wird eine Stufe runtergestuft.


    Unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes würde für die Kinder ein Zahlbettrag von je 225€ fällig. 450€ also.


    Dann muss man sehen, was bereinigt wirklich übrig bleibt. Sind es nur 1.500€ würde für Ehegattenunterhalt nichts mehr übrig bleiben, da der SB Deines Ex Dir ggü. 1.050€ beträgt.


    Wenn ich mal nur mit den Pauschalen rechne und den Kredit voll anrechne, sieht es so aus.


    1.900
    - 200
    - 95
    - 110
    Rest 1.495


    Da bleibt nichts übrig für Ehegattenunterhalt.


    Die vereinbarten 800€ sind also definitiv zu viel. Wenn er freiwillig 600€ zahlt, sei damit zufrieden.


    Für den Kindesunterhalt würde ich Dir eine Beistandschaft beim Jugendamt empfehlen. Die prüfen dann regelmäßig das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und kümmern sich auch darum, dass die Ansprüche tituliert werden. Ist kostenlos.


    LG chico