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Ehegattenunterhalt

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  #1  
Alt 28.09.2011, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 1
Standard Ehegattenunterhalt

Guten Tag,

Ich vermute, dass ich meine Ex Unterhalt zahlen muss.

Kann ich folgende Kosten in Abzug von meinen Einkünften bringen:

Zusatzversicherungkrankenhaus 1, Klasse

Pflegeversicherung

Beitrag Barmer Ersatzkasse

Solidaritätszuschlag

Versicherungen für Brille

Haftpflichtversicherung

Unfallversicherung

Lebensversicherung

Zahlungen an die Barmer Ersatzkasse wegen § 229 - Lebensversicherung

Kredittilgungen

Zinsen für Überziehungszinsen

Schulden bei der Mutter

Schuldzinsen auf dem Kreditkartenkonto

Steuern

Steuerberater

Werbungskosten

Anwaltskosten Scheidung

Gerne höre ich von Euch.

Danke + Gruss Elimar
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  #2  
Alt 28.09.2011, 19:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 113
Standard

Hallo Elmar,

das ist ein wenig viel was Du da bereinigend ansetzen willst.

In den Leitlinien des für Dich zuständigen OLG kannst Du die Möglichkeiten der Bereinigung nachlesen.

Ab Punkt 10. geht es los.

Mein Einschätzung sähe so aus:

Pflegeversicherung gesetzliche JA

Beitrag Barmer Ersatzkasse JA

Solidaritätszuschlag JA

Versicherungen für Brille Nein

Haftpflichtversicherung Nein

Unfallversicherung Nein

Lebensversicherung im Rahmen der sekundären Altersvorsorge JA

Zahlungen an die Barmer Ersatzkasse wegen § 229 - Lebensversicherung ???

Kredittilgungen Wenn der Kredit eheprägend ist JA

Zinsen für Überziehungszinsen Nein

Schulden bei der Mutter Wenn eheprägend JA

Schuldzinsen auf dem Kreditkartenkonto Nein

Steuern Lohnsteuer JA

Steuerberater Nein

Werbungskosten beufsbedingte Ausfendungen JA siehe LL OLG

Anwaltskosten Scheidung Nein

LG chico
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