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Ehegattenunterhalt nach 33 Jahren?

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  #1  
Alt 15.07.2010, 16:42
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 13
Standard Ehegattenunterhalt nach 33 Jahren?

Hallo,

konnte noch nicht ersehen, ob es schon ein Thema hier gibt...

Also, ich schreibe hier i. A. meiner Mutter bzw. ich als Tochter würde gerne auch wissen, was die Behörden sich so dabei denken!

Meine Mutter hat mit 60 Jahren noch einen Putzjob ergattert. Da die Kohle nicht reicht, hat sie bei der ARGE eine Aufstockung beantragt. Nach der Einreichung der Abrechnungen, bekommt sie den Rest von der ARGE. Nun, hat die ARGE plötzlich die Idee, das ihr Ex-Mann, von dem sie schon seit 33 Jahren geschieden ist (er ist in 3. Ehe wieder verheiratet), diese Aufstockung zahlen soll. Also, das die ARGE sich von ihm die Kohle zurück holen will. ???

Die wollten sogar die Betreuung von uns Kindern (wir sind übrigens 2 Töchter und mitlerweile 40 und 36 Jahre alt) wissen. Wer daheim blieb und wer die Betreuung regelte nach der Scheidung. Was für ein Quatsch! Die haben sich vor 33 Jahren scheiden lassen und nicht erst vor 3 Monaten (grrr).

Warum läßt man sich scheiden, wenn nach 3. Ehe und 33 Jahre Scheidung, man doch noch für die Exen zahlen soll? Wir waren und sind total baff. Was soll das? Hat hier einer dafür eine Erklärung und geht das überhaut? Ich dacht da so an Verjährung...

LG,
Isabel

Geändert von tatonka74 (15.07.2010 um 16:48 Uhr)
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  #2  
Alt 22.11.2011, 13:52
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Registriert seit: 15.07.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 13
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Kann mir wirklich keiner Helfen?

Mein Vater hat Unterhalt für uns gezahlt. Das endete natürlich bei uns, als wir im Berufsleben standen.

Ehegattenunterhalt für meine Mutter wurde damals (1976) nicht extrag per Gericht erstritten. Also, er hat nie zahlen mussen für sie.

Er ist z.Z. in 3 Ehe auch in Rente seit 11/2011 - meine Mutter ist nicht in Ehe.

Meine Mutter hatte dann sehr lange einen Job als Reinigungskraft in der Altenpflege. Spätter immer mal wieder andere Jobs im Krankenhaus oder Büroreinigung.

So, 2004 war dann der Schnitt das sie ALG I bekam und es wurde schlechter (auch wegen dem Alter) mit der Job findung. Dann kam SGB II.

Dann hatte sie wieder einen Job konnte dann Aufstockung beantragen (2008) und da fing der Ärger an. Plötzlich wollte die ARGE Anlage Unterhalt ausgefüllt haben. Warum aufeinmal?

Die wollen von ihm jetzt die gazahlte Aufstockung zurück haben. Warum?

Die sind seit 1976 geschieden, er ist das 3. mal in Ehe? Nur weil die Damals den Ehegattenunterhalt nicht verhandelt haben? Ist das nicht verjährt (30 Jahre)? Man kann doch nicht auf ewig für einen Ex-Partner zahlen.

Für meine Mutter ist das natürlich unangenehm, das der Ex mit sowas konfrontiert wird und er das wissen muß, das sie Aufstockung beantragt hat. Die ARGE läßt da nicht locker.

Hilfe, hat Jemand eine Lösung?
__________________
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky)

Geändert von tatonka74 (22.11.2011 um 13:55 Uhr)
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  #3  
Alt 22.11.2011, 14:07
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Beiträge: 2.291
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ich halte dass auch für abwegig und habe von dergleichen noch nie gehört. kenne auch keine entspßrechenden §§ darüber. wenn es keinen titel gab, sollte es auch keine weiterführende verpflichtung des exmannes geben, zudem nach so langer zeit.
ich empfehle daher einen sozialanwalt zu kontaktieren, mit beratungsschein da deine mutter ja als hartz4-empfängerin anspruch darauf hat.
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  #4  
Alt 22.11.2011, 15:03
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Danke! Hatte schon fast gedacht ich spinne...Aber wenn du das auch so siehst, bin ich beruhigt.

Dann hat mein Vater einen inkompetenten Anwalt. Der der Auffassung ist, weil die den Ehegattenunterhalt für meine Mutter nicht verhandelt hatten, sei da noch ein Anspruch gegenüber der ARGE.

Das hieße auch, meine Mutter könnte dann auch noch nachehelichen Unterhalt beanspruchen. Das ist doch auch blödsinn!

Was für eine verquere Sache...
__________________
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  #5  
Alt 22.11.2011, 21:34
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Beiträge: 113
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Hallo tatonka,

die Arge handelt hier nach dem Motte "versuchen kann man es ja mal".

Wenn die Mutter für sich nachehelichen Unterhalt beanspruchen würde, hätte sie das bei der Scheidung vor 33 Jahren beantragen müssen.

Nun nat sie die letzten 33 Jahre selbstständig gewirtschaftet. Damit wäre die Unterhaltskette unterbrochen.

Wenn die MUtter also ergänzende Tansferleistungen beantragt, wüssten diese auch von der Arge geleistet werden. Ein Rückgriff auf den Ehegatten von vor 33 Jahren ist da nicht möglich.

LG chico
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