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#1
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Moin aus den Norden,
bin ganz neu und hab gleich ne Frage: Ich bin meiner geschiedenen Ehefrau unterhaltspflichtig und beabsichtige mein Arbeitsstundensoll zu halbieren. Da sich dann mein Gehalt natürlich ebenfalls halbiert stellt sich mir die Frage des zu zahlenden Unterhalts. Kann ich nach der Stundenreduzierung auch mit der Unterhaltsreduzierung rechnen oder wird von mir grundsätzlich die Zahlung in voller Höhe, einkommensunabhängig verlangt. Weiß jemand Antwort auch meine Frage??? Gruß ammassak |
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#2
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wenn dir vor dem familiengericht ein gewisser vorsatz zur minderung deiner arbeitszeit nachgewiesen werden konnte, so könntest du unter umständen weiterhin den alten unterhaltssatz zahlen.
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