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Hilfe ich blicke nicht mehr durch??? Arge

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  #1  
Alt 02.10.2009, 17:37
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 2
Standard Hilfe ich blicke nicht mehr durch??? Arge

Hallo ich hätt da gern mal ein problem.

mein mann und ich sind nun 6 jahre verheiratet haben zwei kinder 3 und 6 jahre.

mein mann hat noch 2 töchter aus erster ehe. die eine ist selbst verheiratet und unter. die andere ist jetzt 18 1/2. lebt seit sie 18 ist bei ihrer mutter und bezieht jetzt ALG 1 und aufstockendes alg2 . nun schreibt uns die arge mein mann soll unterhalt für die frau und für die tochter zahlen.

also die mutter bekommt schon seit die tochter 16 war keinen unerhalt mehr und die tochter geht nicht arbeiten, macht keine schule und hat auch keinen ausbildungsplatz.

warum sollen wir dann unterhalt bezahlen?? ich versteh das nicht... kennt jemand so einen fall und kann mir helfen. .. ich dachte erst wenn das kind ne ausbildung macht oder schule, ist wieder unterhalt fällig und nciht wenn man faul daheim sitzt? und die mutter kann doch für sich selbst sorgen???

es wäre schön wenn einer von euch weiter wüsste lg christina
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  #2  
Alt 03.10.2009, 17:39
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Der Frau gegenüber ist dein Mann sicher nicht unterhaltspflichtig der Tochter aber schon und zwar bis zu dem Zeitpunkt wo sie eine Ausbildung beendet hat.Da gibt es auch keine Zwischenzeit wo der Unterhaltsanspruch ruht.Selbstverständlich ist auch die Tochter verpflichtet sich eine Ausbildungsstelle oder Arbeit zu suchen und dein Mann kann auch verlangen das sie ihm das nachweist.Wenn die Tochter nichts machen möchte und nur zu Hause sitzt dann kann dein Mann den Unterhalt einstellen aber dazu wäre es am besten einen Anwalt zu befragen der euch da genau weiterhelfen kann.Da ihr ja auch zwei Kinder habt kommt es ja auch immer auf das Einkommen deines Mannes an.
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  #3  
Alt 08.10.2009, 18:10
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 2
Reden Danke

Also ich war beim Anwalt.. zuerst sind die minderjährigen kinder dran , dann die volljährigen Kinder (denen ihr Einkommen BZW Kindergeld angerechnet wird) .... dann komm ich mit unterhaltanspruch dann die ex ehefrau.

Die arge hat überhaupt keinen anspruch da die ex ehefrau arbeitet und die Tochter weder schule besucht noch eine ausbildung macht.

also trotzdem danke für die antwort
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