Lebensberatung

  • Hallo zusammen!


    Ich bin der Vater eines unehelichen Kindes und bin natürlich zum Unterhalt gegenüber Kind und Mutter verpflichtet. Da ich bisher alles ohne Anwalt gemacht habe, wäre ich über fundierte Meinungen bzgl. der Berechnung des Amtes dankbar. Vielleicht ist jemand in einer (auch vom Einkommen) ähnlichen Situation und kann Tips geben.
    Ich würde mich vor allem über Feedback von alleinerziehenden Müttern freuen, da sie natürlich einen anderen Sichtwinkel haben.
    Und für diejenigen, die nach mir in diese Situation gekommen sind, ist es vielleicht ein Anhalt für das was auf Euch zukommt.


    Kurz zur Schilderung der Ausgangslage. Kind war ungeplant und wurde im Februar 2012 geboren. Mutter und Vater haben nie zusammen gewohnt. Sie Industriekauffrau in abhängiger Vollzeitbeschäftigung mit täglichem Arbeitsweg von 116km. Ich Soldat auf Zeit mit wöchentlichem Arbeitsweg von 340km.
    Sie hat entschieden mindestens im ersten Lebensjahr komplett zuhause zu bleiben und sich um unseren Sohn zu kümmern. Ich wollte auch gern Elternzeit machen, das hat sie aber abgelehnt.


    Berechnung des Bedarfes an Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter
    Nettoeinkommen der Mutter vor Beginn der Schutzfrist 1.659€
    Abzgl. Elterngeld (oberhalb Sockelbetrag von 150€) -339€
    ergibt Bedarf =1.320€



    Berechnung des Einkommens des Kindsvaters
    Nettoeinkommen des Vaters aus unselbständiger Tätigkeit 2.502€
    Versicherung Riester -50€
    Lebensversicherung -11€
    berufliche Fahrtkosten -233€
    Kranken-/Pflegeversicherung -41€
    ergibt anrechenbare Einkünfte 2.167


    Kindsunterhalt (KU) gem. Düsseldorfer Tabelle 115% =365€


    bereinigtes Einkommen Vater 2.167€
    abzgl. KU -365€
    zuzgl. hälftiges Kindergeld +92€
    ergibt Einkommen von 1.894€


    Berechnung des zu zahlenden Betrages
    Analog zu §1570 BGB ist die 3/7-Methode anzuwenden:
    Einkommen Vater 1.894€
    abzgl. Einkommen Mutter -339€
    Differenz =1.555€
    davon 3/7 =666€


    Kontrollberechnung ob Vater dazu tatsächlich in der Lage ist
    Bereinigtes Einkommen 2.167€
    abzgl. KU -273€
    abzgl. BU -666€
    abzgl. Selbstbehalt 1.050€
    ergibt 178€


    Es ist also noch dicke Luft nach oben:rolleyes:


    Umgangsrecht
    Seit dem 01.05.2012 überweise ich also fast jeden Monat eintausend Euro an die Mutter unseres Kindes. Dafür darf ich ihn i. d. R. einmal an den Wochenenden, die ich zuhause bin, sehen. Seit einigen Wochen habe ich ihn auch mal mitgenommen. Vorher war das aufrund des Widerstandes der Mutter nicht möglich, da der Kurze angeblich noch zu klein wäre. Eine ständige Regelung des Umganges ist leider aufgrund meines Berufes nicht möglich, da ich viel und unregelmäßig beruflich unterwegs bin.


    Sorgerecht
    Das Sorgerecht habe ich bislang auch nicht. Sie wollte erstmal sehen wie es läuft und ob ich für den Kleinen da bin. Nach einem Jahr hat sie dann gesagt, ich sei zwar da gewesen, aber für SIE würde alles nur komplizierter, wenn ich das Sorgerecht hätte! Mittlerweile habe ich es aber beim Familiengericht beantragt und werde es mit Sicherheit auch bekommen.


    Krippe und Berufstätigkeit
    Seit dem 01.04.2013 arbeitet die Mutter zweimal die Woche VIER Stunden. Während dieser Zeit wird der Kleine von Ihrer Mutter betreut. Dadurch ändert sich natürlich auch die Höhe des BU:


    Arbeitszeit 32h/Monat
    Krippenkosten 206€/Monat (wird behelfsweise auch bei der Betreuung durch Verwandte herangezogen)
    berufbedingte Fahrtkosten 187€


    Nettoeinkommen 460€
    abzgl. Fahrtkosten -187€
    abzgl. Betreuungskosten 90€
    ergibt 183€


    Dann wird nochmal der "abstrakte Betreuungsbonus" in Höhe von 50% abgezogen, da sie ja schließlich freiwillig arbeiten geht.
    Macht dann 92€, die der Mutter als Einkommen auf den Betreuungsunterhalt angerechnet werden. D. h. ich zahle für sie zukünftig nur noch 574€/Monat.


    Ab Oktober 2013 wird unser Sohn einen Krippenplatz haben. D. h. er wird fünf Tage die Woche von 0800-1600 betreut. Sie hat mir jetzt gesagt, daß sie entschieden habe wahrscheinlich erst ab März 2014 ihre Arbeitsstunden zu erhöhen. Da frage ich mich allerdings ob es rechtens ist, daß sie einen ganzen Krippenplatz in Anspruch nimmt und von 40h Wochenarbeitsstunden nur acht arbeitet!? Mal ganz abgesehen davon, daß ich mich persönlich als cash-cow verarscht fühle!


    Bezüglich ihrer monatlichen Einkünfte habe ich folgende Rechnung aufgestellt:
    Elterngeld 490€
    BU 574€
    KU 365€
    Einkommen 460€
    Kindergeld 92€
    ergibt 1.981€


    Ich bin mal gespannt ob sie mit dem Betrag auskommt. Denn in der Vergangenheit kam sie nur dank ihrer Eltern über die Runden (sagt sie zumindest:confused:).


    Alle Rechnungen - bis auf die letzte - sind die offiziellen des Amtes. Ich muß aber dazu sagen, daß mir anfangs eine Unterhaltsberechnung präsentiert wurde, die ungenügend war. Laut dieser sollte ich für sie allein 876€ im Monat zahlen! Die Dame beim Amt kannte schlicht die 3/7-Regelung nicht!!!
    Also schön obacht geben und alles kontrollieren (lassen).


    Ich freue mich über Eure Meinungen...