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#1
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Hallo an alle,
bin neu hier und hätte eine Frage. Hab letzte Woche einen Antrag auf AlG 2 gestellt und das Amt hat nach dem Lebenssituation gefragt. Bis seit 2 Jahren rechtskräftig geschieden und natürlich auch getrennt lebend. Jetzt will das Amt Infortmationen von meiner Ex haben um evtl. Ansprüche geltend zu machen..das kann doch nicht wahr sein??? Ich möchte nicht das die für mich zahlen soll, resp. das sie dort mit reingezogen wird. Kann ich das vermeiden? Wir sind doch geschieden... Lieben Dank für die Hilfe |
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#2
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ist sie denn laut scheidungsurteil dir gegenüber zu unterhalt verpflichte? sicher nicht. demnach kann sie von der arge auch nicht zur rechenschaft gezogen werden. die vorlage des scheidungsurteils mußte eigentlich reichen.
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#3
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Zitat:
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#4
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keine chance für die arge. die einkommensverhältnisse dürfen denen einen sch...dreck interessieren.
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#5
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Hallo,
ich denke da wirst du noch lange mit der ARGE in Kontakt bleiben. Die lassen nicht locker. Ich stehe mit den 33 Jahren unter Deinem Eintrag. Das betrifft meine Mutter, aber die ARGE ist da sehr hart. Die wollen halt Kohle sparen und sich das Geld von Deiner Ex holen. Was meinst wie meine Mutter aus allen Wolken viel, als plötzlich ihr Ex von vor 33 Jahren ihr die Kohle / Unterstützung zahlen soll. Das ist 1 Jahr her und läuft immer noch. Nur weil sie Ergänzendes Hartz IV / Aufstockung beantragt hat. Wofür las ich mich dann scheiden? Dabei heißt es immer die H4ris leben locker und fröhlich und sitzen fett auf dem Sofa. Scheiße! Nur Sorgen und Probleme! Weil die Futzis selber nix wissen und den Leuten mal das Leben schwer machen, weil sie für die ARGE Kohle einsparen müssen...Sperrungen, Kürzungen, Drohungen! Willkür pur und dann lassen die sich mal so eigene Gesetze einfallen. Mit sowas sollte man mal ins Fernsehen und nicht so Idioten, die sagt Hartz IV ist toll... (ohne Worte) |
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