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Nachehel. Unterhalt: Ein Vergnügen auf Lebenszeit?

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  #1  
Alt 11.08.2009, 10:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 1
Standard Nachehel. Unterhalt: Ein Vergnügen auf Lebenszeit?

Hi, liebe Freunde !
Ich 37 bin seit Mai 2009 von meiner Ex (Ehez. war 10 Jahre) geschieden. Kid = gemeinsam = 10 Jahre.
Vermögensausgleich/Versorgungsausgleich/Kindesunterhalt geklärt/fliesst

Sie hat mir / will mir keinen Verzicht auf Nachehelichen Unterhalt unterschreiben.
Frage: Hat Sie somit auch nach 2, oder 3 gescheiterten eheähnlichen Verhältnissen z.B. in 25 Jahren einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Wann ist(außer bei Ihrer Wiederheirat) noch von einem dauerhaften Verwirken des nachehelichen Unterhalts auszugehen?

Ist es üblich / legitim dass EX'en den Verzicht auf nachehel. U. NICHT unterschreiben?
Gruß
Lars
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  #2  
Alt 11.08.2009, 10:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten zeitlich unbegrenzt. Es kann also durchaus passieren - und ist nicht einmal so selten - dass man Unterhalt "bis an sein Lebensende" zahlt.

In folgenden Fällen endet aber die Unterhaltspflicht:

1.Wenn der Unterhaltsberechtigte auf den Unterhalt verzichtet.

2. Wenn der Unterhaltsberechtigte neu heiratet.

3. Ob die Unterhaltspflicht auch endet, wenn der Unterhaltsberechtigte zwar nicht erneut heiratet, aber eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, entscheidet der Einzelfall.

4. Wenn aufgrund einer Einkommensverbesserung beim Unterhaltsberechtigten oder einer Einkommensminderung beim Unterhaltspflichtigen kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.

5. Falls aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, kann die Unterhaltspflicht in manchen Fällen zeitlich beschränkt werden:

Falls die Ehe nicht mehr als zwei Jahre dauerte - gerechnet vom Tag der Heirat bis zum Tag des Scheidungsantrags - besteht von vornherein kein Unterhaltsanspruch.
Falls die Ehe nicht mehr als zehn Jahre dauerte - gerechnet vom Tag der Heirat bis zum Tag des Scheidungsantrags - kann der Ehegattenunterhalt auf eine Zeitdauer nach der Scheidung begrenzt werden, die zwischen 30% und 50% der Ehedauer liegt. Beispiel: Die Ehe hat acht Jahre gedauert. Dann kann der Unterhaltsanspruch auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Scheidung beschränkt werden.
Wichtig: Diese Möglichkeit der zeitlichen Begrenzung besteht nicht, soweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Ehe nachwirkende berufliche Nachteile erlitten hat. Beispiel: Die Ehefrau hat ihrem Mann zuliebe und in Absprache mit ihm ihren Beruf oder sogar ihre Karriere aufgegeben. Nach der Scheidung verdient sie deshalb viel weniger, als sie ohne die Benachteiligung verdienen würde. In diesem Fall ist keine zeitliche Beschränkung des Unterhalts möglich.

Fazit: unter Umständen kannst du ewig für deine Ex-Frau zahlen. Und zur Unterschrift auf den nachehelichen Unterhaltsverzicht kann sie natürlich keiner zwingen.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

Geändert von Schrader170 (11.08.2009 um 10:39 Uhr)
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