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Steuerlich nur halbes Kind?

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  #1  
Alt 18.01.2010, 16:02
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Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 3
Standard Steuerlich nur halbes Kind?

Hallo!!!

Hab da noch eine Frage!!
Bin Voll Berufstätig und unser Sohn lebt bei seinem Vater (seh in aber jeden Tag).
Durch Scheidung komme ich in die Steuerklasse 1 und Söhnchen wird mir nur halb angerechnet.
Jetzt ist das so, Ex ist frührentner ihm würde doch das halbe kind steuerlich garnichts bringen oder?
Das man mir das ganze Kind anrechnet geht anscheinend nur wenn er auch wohnhaft bei mir hat, oder?
Geht das überhaupt das er bei mir und beim Ex ein Wohnhaft hat?
Ich bin nähmlich auf jeden cent abhängig und wenn ich dadurch ein paar mehr Euros durch die Einkommenssteuererklärung bekommen würde, dann würde mir das sicherlich etwas helfen!!

Vielen Dank !!!!!
bella6978
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  #2  
Alt 19.01.2010, 12:09
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Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von bella6978 Beitrag anzeigen
Hallo!!!

Hab da noch eine Frage!!
Bin Voll Berufstätig und unser Sohn lebt bei seinem Vater (seh in aber jeden Tag).
Durch Scheidung komme ich in die Steuerklasse 1 und Söhnchen wird mir nur halb angerechnet.
Jetzt ist das so, Ex ist frührentner ihm würde doch das halbe kind steuerlich garnichts bringen oder?
Das man mir das ganze Kind anrechnet geht anscheinend nur wenn er auch wohnhaft bei mir hat, oder?
Geht das überhaupt das er bei mir und beim Ex ein Wohnhaft hat?
Ich bin nähmlich auf jeden cent abhängig und wenn ich dadurch ein paar mehr Euros durch die Einkommenssteuererklärung bekommen würde, dann würde mir das sicherlich etwas helfen!!

Vielen Dank !!!!!
bella6978
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hallo bella6978

ich hab jetz tauch eun halbes kind auf der lohnsteuerkarte.
meine frau hat mir davon berichtet das mann das andere halbe kind
nur bekommt wenn man das alleinige sorgerecht ein klagt.
mehr kann ich dazu nicht sagen.
mein sohn wohnt bei meiner frau

lg

noname1965
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  #3  
Alt 19.01.2010, 13:02
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vor ein paar jahren gab es noch eine andere möglichkeit, weis aber nicht ob dies noch so möglich ist..ein anruf beim finanzamt dürfte dir da helfen..
ich hatte eine bescheinigung vom finanzamt ausgefüllt, in der der vater sich bereit erklärt für das jahr die ganze klasse auf mich zu übertragen, dann wurde mir statt 0,5 1,0 eingetragen..wir hatten zu dem zeitpunkt beide das sorgerecht..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #4  
Alt 19.01.2010, 15:21
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Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 3
Standard Vielen Dank!!!

Vielen Dank!!!
Dann werd ich mich mal beim Finanzamt schlau machen, das ist eine gute Idee!!! Vielen Dank
Das man das alleinige Sorgerecht anfechten muß das bezweifle ich (oder kann ich mir nicht vorstellen).
Wir haben beide gleiches Sorgerecht für unseren Sohn. Oh, dann muß ich ja dann mit dem Ex noch verhandeln!! Naja, Attacke!!!!

Grüße
bella6978
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