trennung-unterhalt

  • hallo an alle...
    ich habe da mal ein anliegen...und zwar... meine freundin ist seit letztes jahr im oktober von ihrem lebensgefährten getrennt...der hacken...am 30,03,2010 hat sie ihn noch geheiratet...aus der beziehung geht auch ein kleines kind hervor die jetzt mittlerweile 11 monate alt ist...alles sehr kompliziert :-)...
    im grossen und ganzen möchte ich gerne wissen wie es aussieht mit dem unterhalt für die kleine sowohl auch für sie selbst???
    ist er verpflichtet unterhalt für sie zuzahlen???
    in welcher höhe müsste die zahlung des kindesunterhalt sein???


    ich muss kurz erwähnen er selbst ist selbstständig...sie selbst noch im babyjahr...falls das irgenwie von bedeutung ist!!!


    für hilfreiche antworten bedanke ich mich im vorraus...

  • Da es sich im Falle Deiner Freundin um eine Kurzzeitehe im wahrsten Sinne des Wortes handelt, :D:D:D steht ihr nicht zwangsläufig Unterhalt zu.
    In Anlehnung an § 1314 BGB wäre zu überlegen, ob nicht einer der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit war oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit unterlag.