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#1
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Hallo,ich hoffe es geht euch allen soweit gut.
Meine Frage ist : Ich bin zu meiner Frau aufs Land gezogen (ganz kleines kaff) und wollte ich auch niemals hinziehen aber Liebe ....... Da ich wegen privaten umstäden die hier nicht hingehören wegziehen möchte (wieder die Großstadt,20 km entfernt ) frage ich mich ob das so einfach geht oder man sich erst scheiden lassen muss. Wir beide beziehen H4 (ich bin in einer Ausbildung). Würde mir das Amt irgendwelche Steine in den Weg stellen?? Ich möchte nur einfach weg von dieser Frau,halte das hier kaum noch aus. |
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#2
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Hallo Bersi
Es ist kein Muss sich scheiden zu lassen. Wenn Du Dich trennen möchtest, dann suche Dir eine Wohnung und laß sie vom Jobcenter genehmigen. Da ihr beide Hartz IV bezieht dürfte es auch hinsichtlich der Wohnungsausstattung keine Probleme geben.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Hmm aber geht das auch so einfach,ich meine das ist hier ein Landkreis und wo ich wieder zurück ziehen möchte ist eine Landeshauptstadt,gibt doch da bestimmt probleme oder nicht?
Sie hat ein Kind (3 Jahre) und die kleine hat noch nicht meinen Nachnamen. Müsste ich bei einer Scheidung auf kommen für Frau und die kleine?? Hab sie also nich nicht adoptiert... |
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#4
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Natürlich musst Du für Deine Frau aufkommen und wenn Du der Vater des Kindes bist, dann auch dafür. Da Du im Moment jedoch Hartz IV beziehst, ist an Unterhalt nicht zu denken!
Wohin Du ziehst ist alleine Deine Entscheidung!
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#5
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Okay gut danke und nein bin nicht der Vater.
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