trennungsunterhalt

  • Hallo,


    mein Mann ist Ende Januar 2010 durch Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Im Oktober 2011 hat er eine Ausbildung in begonnen die vom jobcenter finaziert wird. Ich habe am 1 Juli 2012 eine Arbeit als Erzieherin aufgenommen und verdiene brutto 2164 Euro monatlich. Wir wohnen in einer 2.Zimmer Wohnung in getrennten Zimmern, welche 600 Euro monatlich kostet.


    Nun ist meine Frage wieviel Unterhalt ich Ihm zahlen müsste, was ich bisher weiss, darf ich nur 1050 Euro Selbstbehalt behalten. stimmt das? Und muss er in dem Fall die Hälfte der Miete zahlen? Und wenn ja, was ist wenn er mir die Miete einfach nicht zahlt? Kann ich das rechtlich einfordern?


    Heneena

  • Was du deinen Mann an Unterhalt zahlen müßtest und ob du diesen überhaupt zahlen müßtest, denn er ist doch durchaus in der Lage einer Arbeit nachzugehen,müßtest du von einem Anwalt errechnen lassen.Wenn ihr getrennt seid dann soll er sich doch eine Wohnung suchen.Wieso lebt ihr in einer so kleinen Wohnung noch zusammen?

  • hallo,


    er macht doch eine ausbildung, da kann er sicher etwas dazuverdienen, aber doch nicht soviel wie er vom jobcenter bekommen wuerde.ich waere ja froh keinen unterhalt zahlen zu muessen.
    ich habe gehoert dass 1050 € selbstbehalt ist und den rest meine verdienstes muesste ich ihm geben, stimmt das nicht?
    ich haette gerne dass er auszieht, tut er aber nicht! was soll ich dagegen tun, ich kann ihn ja nicht rausschmeissen, das waere sicher nicht ok rechtlich, oder?


    heneena

  • Mit dem Unterhalt das ist teilweise ziemlich kompliziert da wohl auch gerechnet wird was ihr in den Jahren eurer Ehe an Einkommen hattet.Du hast ja auch jetzt erst mit einer Arbeit begonnen.Ich würde dir schon zu einem Anwalt raten.Dieser kann dir dann auch Tips geben wie das mit der Wohnung ist.Ich denke das es besser wäre wenn einer von euch auszieht.Das er dies nicht tun wird ist klar denn du bezahlst ja alles und ihm geht es sehr gut. Warum sollte er dann daran etwas ändern.Das einzig gute ist wohl da ihr keine Kinder habt wirst du ihm nicht ewig Unterhalt zahlen müssen denn er ist ja in der Lage zu arbeiten.Also warte nicht lange und mach einen Anwaltstermin.

  • Wer ist Hauptmieter der Wohnung? Ich vermute mal, dass du das bist!? Was ist das für eine Ausbildung, die vom Jobcenter finanziert wird und wie lange wird die voraussichtlich dauern? Anwalt "nehmen" ist immer leicht gesagt; kostet ja auch Einiges, so dass es sich für dich letztlich vermutlich nicht unbedingt "rechnen" wird. Das hört sich nun vielleicht heftig an, aber falls du nicht unbedingt besonders an dieser Wohnung "hängst", würde ich an deiner Stelle selbst ausziehen; dann muss er eben zusehen, wo es hingeht für ihn. Der Unterhalt: Falls sich nicht allzuviel geändert hat (ich bin etwas `raus), dann rechne eure beiden Einkommen zusammen und siebtele sie, also: Einkommen geteilt durch 7. Davon stünden dir 4/7tel zu, ihm 3/7tel. Das ändert sich im Verlaufe der Zeit zu deinen Gunsten, denn so eine Ausbildungsbeendigung ist absehbar und er ist in der Pflicht, sich dann oder überhaupt auch einen Vollzeitjob zu suchen.

  • Also mir wären die Anwaltskosten lieber, als meinem Nochmann Geld zu zahlen, was ich vielleicht gar nicht müßte, nur weil ich es nicht besser weiß. Warum soll er arbeiten gehen oder sich bezüglich der Ausbildung anstrengen, wenn er umsonst wohnen kann und auch noch jeden Monat fürs nichtstun Geld bekommt.

  • Kitty121
    Klar, wenn du den Ausgang des Prozesses schon sicher kennst (das kann niemand), wäre deine Einstellung in Ordnung. Aber oftmals wundert man sich, welche "Urteile" es gibt. Komme aus "dem" RA-Bereich und kann bzw. konnte oftmals nur den Kopf schütteln, wenn ich unserem Mandanten ein Ergebnis mitteilen musste und eben leider auch, welche Kosten dadurch dann für sie entstanden sind, die jahrelang noch an ihnen haften.