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trennungsunterhalt und harz 4

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  #1  
Alt 28.05.2009, 21:26
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Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 2
Standard trennungsunterhalt und harz 4

hallo bin neu hierund habe eine frage.
ich lebe jetzt seit 2 monaten vonmeinem mann getrennt bekomme auch trennungsunterhalt für michund meinem sohn.
zusaäzlichbekomme ich 100 ergänzend noch alg2 und hab da wir umgezogen wahren und uns neue möbelkaufen wollten die alten hatten wir weggeschmissen vom job center eine einmalige beihilfe bekommen nun meine frage muss mein mann das eigentlich zurückzhalen?
wir verstehen uns nach wie vor seh rgut und möchte nur wissen ob er nun auch die ganzen leistungen vom job center zahlen muss bitte um antwort!!!!!danke
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  #2  
Alt 29.05.2009, 09:52
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Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
Standard

nein, einmalige beihilfen sind rückgriffsfrei, eine erstattung dritter ist nicht möglich
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