Überfordert mit Allem !!!

  • Hallo,


    ich benötige mal Eure Hilfe.....


    Mein Mann hat sich vor ca. 14 Tagen von uns (Sohn 7 Jahre) getrennt. Ich weiß bis heute nicht wo er wohnt oder schläft- hat auch noch den größten Teil seiner Sachen hier- leider hat er das Sofa und seine privaten Unterlagen sofort mitgenommen.Wir haben eine sehr große Wohnung (Miete warm 890€). Die Miete für diesen Monat hat er gezahlt aber nicht den Strom.
    Mein Mann verdienst Brutto 3000€ bei LSTK 3, 1 Kind. Er befindet sich in der Regelinsolvenz so das er jeden Monat so ca. 300€ an den Verwalter zahlen muss. Ich habe keine Einkünfte.
    Ich habe morgen einen Termin beim Anwalt um mir den Unterhalt ausrechnen zu lassen, dass war eine Bedingung vom ALG2 Amt. Das mir ach schon mitteilte da mein Mann im Mietvertrag steht sie nur die Hälfte der Miete zahlen werden.


    Jetzt meine Fragen:
    1. Ist das rechtens mit der Hälfte der Miete? Mein Mann wird dann sagen das er den Schlüssel und alle Sachen ja dann nicht raus holen muss.
    2. Muss das ALG2 Geld von mir oder meinem Mann zurückgezahlt werden falls wir, was ich nicht glaube, wieder zusammen kommen?
    3. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt? Er zahlt ja schon eine Summe an seinen Verwalter !?


    Ich würde mich über Antworten freuen....


    Nelly2901

  • Klar muss dein Mann für dich und den Sohn Unterhalt zahlen. Bei 3000 Euro ist das ja wohl drin. Wenn 300,00 davon abgehen, bleiben immer noch 2.700,00 Euro. Ihr müsst euch auch eine kleinere und vor allen Dingen billigere Wohnung suchen. Aber wie das alles funktioniert, wird dir morgen dein Anwalt sagen. Der weiß es ganz genau. Du bekommst auch Trennungsunterhalt. Es kann aber von dir verlangt werden, dass du wieder arbeiten gehst, da euer Sohn ja schon immerhin 7 Jahre alt ist.

  • Hallo. Was Birgit schreibt, ist inoofern nicht ganz richtig, Es sind brutto 3000 Euro nicht netto. Somit verbleiben keine 2700 Euro übrig.Das Jobcenter handelt auch nicht richtig, es muß die komplette Miete mind. sechs monate lang zahlen. Die Frage ist ob dein Mann noch bei euch gemeldet ist, wenn ja, dann bringe ihn dazu, sich schleunigst umzumelden. Dann zahlt das Arbeitsamt die komplette Miete, denn dann bist du mittellos, und um Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist das Arbeitsamt dran. Wenn dein Mann allerdings noch da gemeldet ist, dann weiß ich nicht so genau ob die Hälft der Miete angemessen ist. Auf jeden Fall lass dir vom Arbeitsamt einen schriftlichen Bescheid ausstellen, formgerechte Antragsstellung vorausgesetzt und dann kannst du ja immer noch in Widerspruch gehen.Mit den Unterhaltsansprüchen sieht das ganze bei einer Insolvenz anderes aus. Nach meinem Wissen, muß dein Mann überhaupt nichts bezahlen, da er durch die Insolvenz alle Gläubiger gleichwertig bedienen muß, sprich die 300 Euro die abgehalten werden. Den fehlenden Unterhalt fängt dann die Arge auf.