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Unterhaltspflicht, wenn sie nur Teilzeit arbeitet ?

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  #1  
Alt 31.03.2009, 08:50
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Standard Unterhaltspflicht, wenn sie nur Teilzeit arbeitet ?

Hallo,

seit über ca. drei Jahren sind wir geschieden und vorher haben wir schon drei Jahre getrennt gelebt. Mein Kind ist jetzt 7 1/2 Jahre und recht selbstständig. Im gleichen Haushalt lebt noch eine fast volljährige Tochter aus ihrer ersten Ehe. Er hat seinen eigenen Haustürschlüssel und einen sehr kurzen Schulweg. Außerdem könnte ich zwei Nachmittage unter der Woche um 14 Uhr frei machen und mich um ihn kümmern. Er hängt auch sehr an mir. Also ist eine Betreuung gewährleistet.

In der ganzen Zeit habe ich meiner Ex treu und brav Ehegattenunterhalt in erheblicher Höhe (ca. 2 x so hoch wie der Kindesunterhalt) noch zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt. Sie arbeitet halbtags und laut ihrer Aussage ist der Job auch nicht auf mehr Stunden aufzustocken.

Nun zur Frage...
Grundsätzlich hat sie wohl keinen Anspruch mehr. Aber wie verhält es sich, wenn ihr Gehalt nicht für ihren Lebensunterhalt (ihre Tochter bekommt vom anderen Ex gar kein Unterhalt) ausreicht.

Muss bin ich dann trotzdem in der Unterhaltspflicht oder tritt dann das Sozialamt ein ?

Ich möchte eine Staffelung machen und über die nächsten zweieinhalb Jahre und in drei Stufen jeweils ca. 20% vom Gesamtunterhalt kürzen. Am Ende wären immer noch 150% laut Düsseldorfer Tabelle, die ich dann als reinen Kindesunterhalt sehe.

Soll ich diese Staffelung ihr einfach mitteilen oder ist es notwendig über einn Anwalt zu gehen ?

Meiner Ansicht nach ist diese Regelung vermutlich deutlich besser für sie, als wenn das über ein Gericht geklärt wird.

Viele Grüße
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  #2  
Alt 31.03.2009, 09:25
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Beiträge: 282
Standard

grundsätzlich ist das einschalten eines anwaltes nicht erforderlich
ich vermute aber das du auf deine sehr differenzierte frage hier keine antwort erhalten wirst

wenn du ihr dein begehren mitteilst wirst du ja sehen ob sie frauf eingeht oder nicht, wenn nicht wird deine ex einen anwalt einschalten, spätestens dann ist eine anwaltliche vertretung auch für dich angezeigt,

titulierte unterhaltsansprüche sind nicht verhandelbar, die können wiederum nur durch abänderungsklage geändert werden oder durch (teil)verzicht des titelinhabers erklärt werden...

ansonsten ist deine situation sehr speziell, ich denke bei einem anwalt wärst du in hinsicht der geldbeträge der zukunft gut aufgehoben
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  #3  
Alt 31.03.2009, 10:01
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Hmmm... Dann mal etwas allgemeiner gefragt:

Hat die Ex Anspruch auf weiterhin Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn sie selbst nicht genug Verdient ?

Laut aktueller Gesetzgebung wäre sie ja für ihren Unterhalt wohl selbst verantwortlich.
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  #4  
Alt 31.03.2009, 10:07
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in der praxis bedeutet das nur das beides irgendwie stimmt,
sie ist für ihren persönlichen unterhalt selbst verantwortlich, wenn sie aber profunde gründe vortragen kann, dass sie z.b. wegen den kindern das nicht kann bist du zum unterhalt weiterhin verpflichtet

existieren denn unterhaltstitel für deine ex?
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  #5  
Alt 31.03.2009, 10:45
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Zitat:
Zitat von uiffi Beitrag anzeigen
in der praxis bedeutet das nur das beides irgendwie stimmt,
sie ist für ihren persönlichen unterhalt selbst verantwortlich, wenn sie aber profunde gründe vortragen kann, dass sie z.b. wegen den kindern das nicht kann bist du zum unterhalt weiterhin verpflichtet

existieren denn unterhaltstitel für deine ex?
Nein, der Unterhalt ist damals bei der Scheidung durch den gemeinsamen Anwalt errechnet wurden. Seit dem zahle ich brav (zu brav).

Ist es ein "profunder Grund", wenn sie keinen Vollzeitjob hat ? Wie gesagt, unser gemeinsames Kind ist versorgt und das andere ist fast 18. Beide sind Gesund.
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  #6  
Alt 31.03.2009, 10:53
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es geht insbesondere darum ob es ihr zumutbar ist, einen vollzeitjob als aleinerziehende anzunehmen, wenn das kind im grundschulalter ist... diese auslegung wird von gericht zu gericht unterschiedlich bewertet

persönlich würde ich es auch für möglich halten, zumal die trennungsphase von 6 jahren ihr auch die möglichkeit eigener initiative offen ließ, aber wie gesagt, vor gericht und auf offener see ist man(n) in gottes hand,
wenn ich an ihrer stelle wäre würde ich es dann gerichtlich prüfen, immerhin ändert sich ja dadurch ihr gesamtes wirtschaftliches umfeld...

ergo: nur schwammige info
am besten du beginnst ihr anzukündigen, dass du ab meinetwegen mai 2009 ihren unterhalt kürzt auf betrag x, dann ab november 09 auf betrag y und dann ab mai 2010 auf o,oo...
sie hat dann die möglichkeit darauf zu reagieren
dann wirst du sehen
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  #7  
Alt 31.03.2009, 11:21
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Ich denke das sie auf Grund des Alters der Kinder durchaus einen Vollzeitjob machen könnte.Die Frage ist ob sie diesen auch bekommen würde.Da du jeden Monat treu und brav zahlst wird sie derzeit auch keine Veranlassung sehen mehr zu arbeiten.Allerdings würde ich an deiner Stelle bei einem Anwalt im Vorfeld Erkundigungen einziehen dann bist du auf der sicheren Seite.Ich denke mal das deine Ex das nicht so einfach hinnehmen wird wenn du das Geld kürzt.
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  #8  
Alt 31.03.2009, 11:48
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entscheident für die unterhaltsvermutung eines erwachsenen (expartner) ist immer die zumutbarkeit zur aufnahme einer arbeit und dessen aufwand nach stunden, nicht die möglichkeit nach arbeitsmarkt

das würde ja dazu führen, dass der expartner zwar müsste, aber nicht wirklich, denn er findet halt keine arbeit
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  #9  
Alt 01.04.2009, 08:28
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Zitat:
Zitat von uiffi Beitrag anzeigen
entscheident für die unterhaltsvermutung eines erwachsenen (expartner) ist immer die zumutbarkeit zur aufnahme einer arbeit und dessen aufwand nach stunden, nicht die möglichkeit nach arbeitsmarkt

das würde ja dazu führen, dass der expartner zwar müsste, aber nicht wirklich, denn er findet halt keine arbeit
Okay, gehen wir mal aus, das ein Vollzeitjob zumutbar ist, denn einen viel besseren Betreuungsrahmen für unser Kind gibt es eigentlich nicht.

Wovon würde sie dann den Lebensunterhalt bestreiten müssen, wenn sie den Halbtagsjob nicht aufstocken kann oder keinen anderen Vollzeitjob findet ?
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  #10  
Alt 01.04.2009, 09:03
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das ist nicht dein problem
oder du zahlst weiter, dann bleibt es dein problem...
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