Wie handeln in Akutsituation seit 26.04.2016

  • Hallo,
    ich bin 52 Jahre alt und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von € 369,-- als "Arbeitsmarktrente" seit 2012. Darüber hinaus verdiene ich ca. € 100,-- monatlich , da ich an einer Schule ehrenamtlich gegen steuerfreie Aufwandsentschädigung arbeite. Bis 26.04.2016 war mein Ehemann Hauptverdiener. An jenem Tag kam ich allerdings nach Hause und stellte fest, dass mein Ehemann, alles Bargeld und große Teile der Wohnungseinrichtung fehlen. Ich durfte selbst schlussfolgern, dass er ausgezogen war. Polizei und Rechtsanwältin fanden ihn innerhalb 24 Stunden, drohten ihm mit öffentlicher Klagezustellung, wenn er seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt. Dies hat, kurzfristig, funktioniert und ich bekam € 750,-- Trennungsunterhalt überwiesen. Somit muss ich also momentan für diese Tage nicht zum Jobcenter gehen.


    Da jedoch damit zu rechnen ist, dass er noch tiefer untertauchen wird und nichts mehr zahlen wird, werde ich Leistungen beim Jobcenter beantragen müssen. Von Beantragung bis Auszahlung habe ich keine 4 Wochen Zeit, da ich keinerlei Ersparnisse mehr habe. (Er hat ja alles Bargeld mitgenommen.) Nun benötige ich Unterstützung! Kann man dem Jobcenter präventiv vorab von der Situation berichten, damit es bis zur Auszahlung vielleicht nicht so lange dauert?


    Ich danke vorab für eine sachkundige, erfahrene Erörterung.

  • Nein, kannst du nicht. Das JC interessiert nicht, was sein könnte. Du hast doch eine Rechtsanwältin, die soll per einstweiliger Verfügung erstmal die Herausgabe des hälftigen Vermögens erwirken, ist ja immerhin dein Geld, soweit ihr in Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Das JC hat hier erstmal gar nichts zu tun.

  • Nein, kannst du nicht. Das JC interessiert nicht, was sein könnte. Du hast doch eine Rechtsanwältin, die soll per einstweiliger Verfügung erstmal die Herausgabe des hälftigen Vermögens erwirken, ist ja immerhin dein Geld, soweit ihr in Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Das JC hat hier erstmal gar nichts zu tun.


    Oh, oh - Vermögen???:confused: Ich habe nichts von "Vermögen" geschrieben. Dieser Mann hat alles Geld durchgebracht , es gibt kein Vermögen. Aber selbstverständlich wird das JC die Anlaufstelle sein!

  • Dann halt Trennungsunterhalt und was er sonst noch entwendet hat, mir egal. Dafür hast du eine Anwältin. Wie schon geschrieben, das JC wird sich für dich keine Sonderbehandlung einfallen lassen. Gemeinhin sind nach Vorlage aller Unterlagen ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit normal und mit 469 Euro eigenem Einkommen bist du nun wirklich nicht am Verhungern. Also weiß Gott kein Eilfall oder so.


    Und mit "Es könnte sein, dass er keinen Unterhalt zahlt." kommst du eh nicht weit. Nur aufgrund der Vermutung, dass er nicht zahlt, wird nichts gemacht.

  • Dann halt Trennungsunterhalt und was er sonst noch entwendet hat, mir egal. Dafür hast du eine Anwältin. Wie schon geschrieben, das JC wird sich für dich keine Sonderbehandlung einfallen lassen. Gemeinhin sind nach Vorlage aller Unterlagen ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit normal und mit 469 Euro eigenem Einkommen bist du nun wirklich nicht am Verhungern. Also weiß Gott kein Eilfall oder so.


    Und mit "Es könnte sein, dass er keinen Unterhalt zahlt." kommst du eh nicht weit. Nur aufgrund der Vermutung, dass er nicht zahlt, wird nichts gemacht.



    Ich verstehe den aggressiven Ton nicht, Turtle1972! Du weichst von der Sachebene ab und wirst persönlich. Warum??? Sicherlich erwähne ich jetzt hier nicht, weswegen es Indizien auf die rechtswidrige Zahlungseinstellung gibt, die den Mitarbeiterinnen des JC bekannt sind. Ich wünsche von dir, Turtle1972, keine Beiträge mehr in meinem thread. Bei deinem ersten Beitrag interpretiertest du induktiv in den Sachverhalt hinein, dass es "gemeinsames Vermögen" gäbe. In deinem zweiten Beitrag wirst du, für meinen Geschmack, unverschämt. Außerdem darf ich dir eine Allegorie anführen zu deiner Aussage "dafür hast du eine Anwältin": Gehst du mit Zahnschmerzen zum Orthopäden? Ich nicht! Idem mit diesem Sachverhalt: Ich werde von einer Anwältin für Familienrecht vertreten. (Bewahre Gott den Besitzanspruch mit "Ich habe eine Anwältin".) Was das SGB II betrifft, so hat diese Anwältin damit ebensoviel zu tun wie mein Hundetrainer.

  • Meine Gute, dann ist es aber anscheinend auch deiner Aufmerksamkeit entgangen, dass du im Forum "Ehegattenunterhalt" gepostet hast. Wenn es dir vorrangig um ALG 2 geht, dann hättest du dich mal in ein entsprechendes Unterforum bequemen sollen. Und soweit es um Anspruchsübergang etc. geht, ist sehr wohl "deine" Anwältin im Familienrecht erste Ansprechpartnerin. Ich habe ja auf nichts anderes hingewiesen, als darauf, dass du vorrangig Unterhaltsansprüche geltend machen musst bzw. das sogar erfolgreich getan wurde.


    Bei der ALG 2 Schiene bleibt es dabei: allein ein "ich vermute, er zahlt nicht" wird wohl kaum ausreichen, insbesondere, wo er ja gerade erst gezahlt hat.


    Ob dir das nun gefällt oder nicht. Es ist Scheiße, von jemandem abhängig zu sein und jeden Monat zittern zu müssen "Zahlt er oder zahlt er nicht?". Aber zum momentanen Zeitpunkt, wo er zahlt, wird dir niemand irgendwas vorschießen, wo es nicht vorzuschießen gibt. Auch und erst recht kein Jobcenter.