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1 Euro Job sofort ab Antragsstellung

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  #1  
Alt 17.03.2009, 20:02
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Standard 1 Euro Job sofort ab Antragsstellung

Hallo,

erstmal zur Vorgeschichte: War die letzten 2 Jahre Student musste aber den letzten Studiengang aufgeben, weil eine Prüfung nicht bestanden wurde. Im Oktober 2009 werde ich mein Studium in einem anderen Studiengang fortsetzen. Bin nebenbei noch selbstständig (mit sehr geringem Gewinn - unter 100 EUR im Monat z.Zt.).

Habe nun heute Erstantrag auf ALG II gestellt. Erste Tätigkeit des Sachbearbeiters (noch bevor der eigentliche Antrag überhaupt angeschaut wurde) war, mir einen 1 Euro Job zuzuteilen (mit Grinsen im Gesicht und dem Zitat "Fördern und Fordern"), bei dem ich mich morgen vorstellen soll. Arbeitsbeginn wäre dann nächsten Montag.

Jetzt ist es so, dass der eigentliche Antrag noch nicht mal in Bearbeitung ist, weil noch ein paar Unterlagen nachzureichen sind. Auch habe ich sonst keine normalen Stellenvorschläge oder sonstiges erhalten.

Ich finde das jetzt etwas extrem überstürzt, gleich eine Beschäftigungsmaßnahme (von Eingliederung kann hier ja nicht die Rede sein) anzuordnen, wenn noch nicht mal ein Bescheid vorhanden ist bzw. der Antrag überhaupt bearbeitet wurde.

Ist diese Praktik so überhaupt zulässig?

Der 1 Euro Job klingt von der Beschreibung her jetzt zwar ganz ok, aber ich würde mich doch lieber um einen vernünftigen Teilzeitjob und mein Gewerbe kümmern, vor allem weil ich gegen Ende des Jahres die Möglichkeit bekomme eine kleine aber laufende Firma, die ich momentan im Rahmen meines Gewerbes betreue, zu übernehmen.

Aktuell werden im angemeldeten Gewerbe (hauptsächlich auch wegen dem Winter) zur Zeit nur geringe Einkünfte erwirtschaftet. Nun sagte mir der Sachbearbeiter, dass der 1 Euro Job grundsätzlich Vorrang vor irgendwelchen geschäftlichen Terminen/Aufträgen hat. Ich soll also, wenn ich einen Auftrag am Vormittag bekomme, diesen lieber ablehnen als nicht zum 1 Euro Job anzutreten. Selbst wenn der Auftrag z.B. mal eben 100 EUR Umsatz in wenigen Stunden bringen würde.

So genug geplaudert. Hat jemand konkrete Ratschläge für diesen Fall?

Vielen Dank und Gruß
Michael
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  #2  
Alt 17.03.2009, 20:41
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Zitat:
Zitat von gtde Beitrag anzeigen
... (mit Grinsen im Gesicht und dem Zitat "Fördern und Fordern"), bei dem ich mich morgen vorstellen soll...
Fördern und Fordern ist kein 1 € job, sondern eine Trainigsmaßnahme , welcher jeder Neuantrag durchlaufen muss, um sich über Rechte und Pflichten der ALG II bezieher zu informieren.

Diablo
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  #3  
Alt 17.03.2009, 20:54
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Und wo ist bei einem 1 Euro Job nun das Training?

Das hier nennt sich klar "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II"

Und zum Thema "Rechte und Pflichten". Dazu hab ich absolut keine Informationen erhalten. Weder als Hinweis, Belehrung oder Broschüre.

Meine da irgendwas von Eingliederungsvereinbarung gelesen zu haben die ich unterscheiben muss, bevor irgendwelche 1 Euro Jobs bekomme?
Hab zwar nen Zettel bei dem Sachbearbeiter unterschrieben aber das war angeblich nur eine Unterschrift zum Nachweis, dass ich das Jobangebot erhalten hab. Das gleiche Schreiben hab dann ausgehändigt bekommen.

Geändert von gtde (17.03.2009 um 21:04 Uhr)
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  #4  
Alt 17.03.2009, 22:12
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Zitat:
Zitat von gtde Beitrag anzeigen
Und wo ist bei einem 1 Euro Job nun das Training?

Das hier nennt sich klar "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II"

Und zum Thema "Rechte und Pflichten". Dazu hab ich absolut keine Informationen erhalten. Weder als Hinweis, Belehrung oder Broschüre.

Meine da irgendwas von Eingliederungsvereinbarung gelesen zu haben die ich unterscheiben muss, bevor irgendwelche 1 Euro Jobs bekomme?
Hab zwar nen Zettel bei dem Sachbearbeiter unterschrieben aber das war angeblich nur eine Unterschrift zum Nachweis, dass ich das Jobangebot erhalten hab. Das gleiche Schreiben hab dann ausgehändigt bekommen.

Normalerweise wird jeder Kunde bei der Erstvorsprache eben in die Maßnahme "Fördern und Fordern" (FuF)eingebucht. Warum dies bei dir nicht so war, kann ich aus dieser Entfernung nur Mutmaßen.

ICh gibt davon aus, dass du tatsächlich die Maßnahme FuF meinst. Durch deine Weitere Erklärung habe ich gemerkt, dass dies nicht so war.

Die von dir beschriebene Maßnahme ist in der tat ein 1 € Job. Warum du direkt eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwand machen musst, kann ich ebenfalls nur Mutmaßen.

Eine Vermutung(Nicht Böse nehmen)
:

Du bist vermutlich bei dem AV/SB (egal wo, die kommunizieren untereinander) zum Grundantrag gegangen und hast verlauten lassen, dass du nur bis Ende des Jahres(ca.) Leistungen haben willst und dann ja auch sofort wieder weg bist.

Leider muss ich dazu sagen, dass dies sehr häufig passiert und die Kunden trotzdem sehr lange im Leistungsbezug bleiben.

Daher könnte ich mir vorstellen, dass du so aufgetreten bist und du daher die AGH mit Mehraufwand direkt erhalten hast, um dich zu motivieren, nicht zu lange im ALG II bezug zu bleiben.

Gruß

Diablo
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  #5  
Alt 18.03.2009, 00:00
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Dass ich ab Oktober wieder im Studium bin hab ich erwähnt. Musste ich ja fast.

Frag mich halt nur wie das rechtlich so aussieht sofort eine Maßnahme anzuordnen, ohne dass die ARGE überhaupt den Antrag bearbeitet bzw. darüber entschieden hat.

Weiß denn jemand, wieviel ich im Schnitt pro Monat dazuverdienen muss (Netto-Reingewinn im Gewerbe) um einen Grund zu haben den 1 Euro Job aufzugeben?

Wird dann zwar angerechnet, aber immerhin wird wohl Wohnung und Krankenversicherung noch bezahlt. Diese beiden Punkte wären nämlich finanziell nicht tragbar selbst wenn ich es schaffen sollte auf z.B. 500EUR Reingewinn im Monat zu kommen. Alleine die Krankenversicherung würde ohne ARGE dann schon rund 180 EUR ausmachen.
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  #6  
Alt 18.03.2009, 04:33
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Solange du auch nur irgendetwas an ALG II-Geld beziehst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auch diese 1-€-Jobs annehmen. Diese 1-€-Jobs nicht anzunehmen oder aufzugeben, wenn oder weil du mit deinem Gewerbe mehr "dazuverdienst", sind solange du H IV beziehst, kein akzeptabler Grund..
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  #7  
Alt 18.03.2009, 10:39
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Ok. Meine das mal was von Grundsicherung oder so gelesen zu haben.
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  #8  
Alt 18.03.2009, 11:06
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grundsicherung hat hier in deinem fall nichts zu suchen, das ist für rentner oder erwerbsgeminderte personen, also nicht einschlägig

irgendwie hab ich noch nicht wirklich verstanden was du willst,
bitte formuliere deine frage
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  #9  
Alt 18.03.2009, 12:44
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das ist rechtlich völlig falsch und hätte so nicht passieren dürfen
die jobcenter vergessen immer wieder, dass sie ausführende gewalt sind und der verfassung und den einschlägigen verwaltungsgesetzen unterliegen

das grinsen sagt mir dass da im amt einer schlechte laune hatte
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  #10  
Alt 18.03.2009, 12:54
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Das die Maßnahme rechtlich recht wacklig ist dachte ich mir natürlich auch.

Einen Eindruck von schlechter Laune hat der Typ jetzt nicht unbedingt gemacht, eher so nach dem Motto "dem faulen Pack drück ich jetzt gleich für den Anfang eine rein".

Naja, werde nach dem Gespräch mit dem Maßnahmenträger jetzt den Job antreten. Immerhin kommt man mir dort von den Arbeitszeiten her sehr flexibel entgegen, so dass ich auch der gewerblichen Tätigkeit noch ausreichend nachgehen kann.
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