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#1
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moin,
habe folgendes anliegen. Bekomme hartz4 und arbeite nebenbei ( bekomme pro stunde 7,50 €. Bekomme 150 € aus dem nebenarbeit im Monat. nun habe ich ein 1 Euro job bekommen für 30 Stunden die woche als Hausmeister in einer schule. Wird mir dann nicht die 30 stunden die woche mal 4 also 120 h = 120€ abgezogen . Also meine ich arbeit dann umsonst die 120 h ???? habe mir überlegt ist doch besser für 7,50€ zu arbeiten wie für 1 €. Nur welche arbeit hat vorrecht. Ist das irgend wo festgelegt? oder können die mich dazu zwingen noch 1 Euro job anzunehmen obwohl ich schon ein nebenverdienst habe? Arbeite so 20 h für 150€. wären für 1 Euro job 150 h. danke im vorraus |
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#2
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Moin moin.
Eine frage vorweg, ist dort wo du den Euro Job machst ein Hausmeister, der Regulär bezahlt wird? und Was musst du da machen? lg Hier eine kleine Info zum Thema 1Euro Job, siehe auch die HP vom Deutschen Gewerkschaftsbund. " "§ 16 Absatz 3 SGB II lautet: "Für erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwändungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfsbedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." Wichtig ist dabei: - diese Jobs sind ausdrücklich keine Arbeitsverhältnisse, - sie müssen im öffentlichen Interesse liegen, - sie müssen zusätzlich sein, - sie müssen wettbewerbsneutral sein, - sie müssen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein." "
__________________
]Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Hilfreiche Links: http://www.bundestag.de/dokumente/re...etz/gg_01.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/ |
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#3
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Hallo,
Wenn es sich mit den Arbeitszeiten der Arbeitsgelegenheit ( 1,25 ) vereinbaren läßt, dann entsteht Dir daraus auch kein finanzieller Nachteil. D.H.: Du bekommst Deine Mehraufwandsenschädigung für die Arbeitsgelegenheit UND Du bekommst ( nach bisheriger Berechnungsmethode ) Deinen Lohn für die geleisteten Stunden als Hausmeister zusätzlich. Bliebe nur zu berücksichtigen, das die gemeinnützige Arbeitsgelegenheit dann vorrangig erfüllt werden muß. Der " Hausmeister " müßte in der Freizeit ausgeübt werden. Hatte selber gemeinnützig bei der Stadt eine Arbeitsgelegenheit ( 1,25 ) und arbeitete noch einige Monate zusätzlich als Prospektverteiler zur Urlaubsvertretung. ( Minijob ) Mfg |
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