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1 euro job zulässig?

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  #1  
Alt 02.07.2009, 13:42
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Beiträge: 5
Standard 1 euro job zulässig?

moin,
habe folgendes anliegen. Bekomme hartz4 und arbeite nebenbei ( bekomme pro stunde 7,50 €. Bekomme 150 € aus dem nebenarbeit im Monat. nun habe ich ein 1 Euro job bekommen für 30 Stunden die woche als Hausmeister in einer schule.
Wird mir dann nicht die 30 stunden die woche mal 4 also 120 h = 120€ abgezogen . Also meine ich arbeit dann umsonst die 120 h ????
habe mir überlegt ist doch besser für 7,50€ zu arbeiten wie für 1 €. Nur welche arbeit hat vorrecht. Ist das irgend wo festgelegt?
oder können die mich dazu zwingen noch 1 Euro job anzunehmen obwohl ich schon ein nebenverdienst habe?
Arbeite so 20 h für 150€. wären für 1 Euro job 150 h.
danke im vorraus
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  #2  
Alt 05.07.2009, 01:02
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Beiträge: 89
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Standard 1euro Sche***

Moin moin.

Eine frage vorweg, ist dort wo du den Euro Job machst ein Hausmeister, der Regulär bezahlt wird?
und
Was musst du da machen?

lg

Hier eine kleine Info zum Thema 1Euro Job, siehe auch die HP vom Deutschen Gewerkschaftsbund.
" "§ 16 Absatz 3 SGB II lautet:
"Für erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen
werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche
Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert, ist den erwerbsfähigen
Hilfsbedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung
für Mehraufwändungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne
des Arbeitsrechtes; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz
sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige
Hilfsbedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

Wichtig ist dabei:
- diese Jobs sind ausdrücklich keine Arbeitsverhältnisse,
- sie müssen im öffentlichen Interesse liegen,
- sie müssen zusätzlich sein,
- sie müssen wettbewerbsneutral sein,
- sie müssen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein." "
__________________
]Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

Hilfreiche Links: http://www.bundestag.de/dokumente/re...etz/gg_01.html

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/
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  #3  
Alt 20.07.2009, 13:58
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Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 16
Standard

Hallo,

Wenn es sich mit den Arbeitszeiten der Arbeitsgelegenheit ( 1,25 ) vereinbaren läßt, dann entsteht Dir daraus
auch kein finanzieller Nachteil.

D.H.: Du bekommst Deine Mehraufwandsenschädigung für die Arbeitsgelegenheit UND Du bekommst
( nach bisheriger Berechnungsmethode ) Deinen Lohn für die geleisteten Stunden als Hausmeister
zusätzlich.

Bliebe nur zu berücksichtigen, das die gemeinnützige Arbeitsgelegenheit dann vorrangig erfüllt werden muß.
Der " Hausmeister " müßte in der Freizeit ausgeübt werden.

Hatte selber gemeinnützig bei der Stadt eine Arbeitsgelegenheit ( 1,25 ) und arbeitete noch einige Monate
zusätzlich als Prospektverteiler zur Urlaubsvertretung. ( Minijob )

Mfg
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