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| Umfrageergebnis anzeigen: Was haltet Ihr davon? | |||
| Das ist eine Volksverarschung!! |
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10 | 76,92% |
| Ich finde es Okay! |
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3 | 23,08% |
| Teilnehmer: 13. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#1
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Moin moin,
hier schaut mal was ich im Netz gefunden habe ![]() Ich brech ins Essen wenn ich Sowas sehe ![]() Aber seht selber http://www.damnyeah.de/board/extern/...ustrie-1114/1/ lg |
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#2
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Hallo,
Ich habe im Brett: http://Änderungen und Reformen Bezug dazu genommen. Es geht leider noch schlimmer, wodurch die Wahl der Qual für mich auf die " Arbeitsgelegenheit " fällt. Mfg |
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#3
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Moin moin
hmm alle anderen haben keinen Meinung zum Thema? Oder findet Ihr die 1Euro Jobs gut? lg Geändert von chris1986 (17.08.2009 um 20:57 Uhr) |
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#4
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Moin moin @ all
Also zum Thema 1 Euro Job kann man sagen das sie keine zusätzliche Arbeit ist, wie sie im Gesetz stehen, hier ein auszug von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: "Fragen und Antworten zum Thema Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante). Was ist ein Ein-Euro-Job? Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Träger. Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. Was wird gezahlt? Während der Teilnahme erhält der Teilnehmer als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Aufwandsentschädigung zum Beispiel ein Euro pro Stunde. Die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen. Besteht ein Anspruch auf einen Ein-Euro-Job? Nein: Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Wo wird ein Ein-Euro-Job beantragt? Die Leistungen sind vor Beginn der Maßnahme beim Träger der Grundsicherung (ARGEn) zu beantragen. Wer informiert über einen Ein-Euro-Job? Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die Träger der Grundsicherung (ARGEn). Über die Fördervoraussetzungen sowie Ihre Rechte und Pflichten informiert Sie Ihr Fallmanager oder persönlicher Ansprechpartner Ihres Trägers der Grundsicherung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II – § 16 Absatz 3 Satz 2." Wenn ich schon das lese könnt ich ins Essen brechen, weil es keinen aber auch nicht nur einen einzigen 1Euro Job gibt der in irgend einer weise Zusätzlich ist. Also ganz einfach wenn das Job Center/ARGE jemandem einem 1 Euro Job unterjubeln will, ABLEHNEN und wenn und Aber! Die EEJ verstoßen gegen die Grundgesetze, seht link http://www.bundestag.de/dokumente/re...etz/gg_01.html und unter zwang darf man euch nicht zu einer Unterschrift für diesen EEJ zwingen, da dies schon den Tatbestand der Nötigung darstellt und das Strafbar ist! Man kann sich das Grundgesetz auch per Post zuschicken lassen, kostet Nix und dann bei Jedem Termin bei den Arbeitsvermittlern mitnehmen. So ich denke das war alles was man hierzu wissen sollte. Jetzt seit Ihr dran. Was haltet ihr von EEJ´s?? lg |
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#5
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Hy,
das ist echt der hammer, aber hab ich auch schon erlebt.... Ich finds unverschähmte Abzocke an der, ich nenne das mal so drastisch, "Ware Mensch". Menschen arbeiten, Vollzeit, schuften wie die Kaputten, bekommen wenig bis gar nix dafür? Wo sind wir denn hier? Im Wunderland anscheinend, wo das alles o.K. ist. LG Solveigh |
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#6
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Zitat:
Aber es ist schon sehr demotivierend für 6€ pro Tag 7-8 Stunden zu arbeiten. |
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