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1 ? job ohne wohnung

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  #1  
Alt 13.06.2007, 10:18
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Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 1
Standard 1 ? job ohne wohnung

hallo erstmal bin neue hier,
die arge will mir nen 1? job aufdrücken. da hab ich ja nicht so das problem nur habe ich keine wohnung. eine wohnung hätte ich schon mehrmals haben können, wurde aber immer wieder von der arge abgelehnt (habe leider nichts schriftlich). ich wurde also bewusst obdachlos gehalten. und mit dem 1? job habe ich mir angeschaut habe aber keine lust mir jeden tag dort anzuhören "warum bist du zu spät?" "warum bist du gestern nicht da gewesen?" "warum stinkst du so?" aber sollen die das mal ohne wohnung machen. ich schlafe ja nichtmal jeden tag in der gleichen stadt sondern auch mal ausserhalb und habe auch nicht immer eine dusche. ich möchte mich also erstmal um eine wohnung kümmern und das ist hier so schon nicht leicht, da es kaum welche gibt und jetzt wirft mir die arge mal wieder steine in den weg. da ich nicht immer so zum arbeitsplatz erschienen bin wie die sich das vorgestellt haben (was ich ja gerne getan hätte aber es klappt nicht wenn ich nicht weiss wo ich den nächsten tag wach werde) habe ich jetzt auch noch eine sperre. so nun meine frage: ist das rechtens was die arge mit mir macht?
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  #2  
Alt 02.08.2007, 00:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
da gibt es nur eins, sofort zum Sozialgericht.
Ist im übrigen für Dich kostenlos.
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  #3  
Alt 03.08.2007, 15:30
Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 80
Standard

Zitat:
Zitat von hosching Beitrag anzeigen
Hallo,
da gibt es nur eins, sofort zum Sozialgericht.
Ist im übrigen für Dich kostenlos.
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  #4  
Alt 27.08.2007, 11:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 21
Standard

hallo,

generell steht dir eine angemessene Wohnung zu, d.h. Größe und Preis für eine Wohnung.

Außerdem mußt Du generell alles schriftlich einreichen und Dir auch schriftlich beantworten
lassen, damit Du etwas in der Hand hast, zwecks Widerspruch usw.

Und ganz so einfach ist es mit der Sperre auch wieder nicht, Du hast auch Rechte.

Auf der www.geldvomstaat24.de gibt es auch nützliche Tipps. Schau einfach mal vorbei.

Gruß

Hermine
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  #5  
Alt 29.08.2007, 22:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2007
Beiträge: 12
Reden

"wenn" sie dir schriftl. antworten... aber kopf nicht hängen lassen: auch unzusammenhängende briefbausteine einer selben sachbearbeiterin, verpackt am selben tag in einem umschlag, die nur ansatzweise deine frage in beantwortung streifen, stellen eine art "beantwortung" dar. man kann damit herrlich die wände tapezieren oder ein lagerfeuer machen... papierflieger für die kinder basteln... ... - nicht verzagen!!! - weiter schriftl. (und NUR schriftl.!!) anfragen, und die hoffnung auf eine antwort NIE aufgeben.... - DENN: die hoffnung stirbt zuletzt!!!

:-))

was auch hilfreich ist: den bearbeiter wechseln - bzw. warten bis deiner im urlaub ist und die vertretung zuständig - das kann wunder wirken - und *schwups* - haste ganz gegenteilige auskünfte, und alles geht von allein! *lol*

gruss - gertraude
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