1€-Job wechseln?

  • Hallo ihr lieben,
    durch langes Suchen bin ich nun auf euch gekommen. Nun schildere ich mal eben mein Problem.
    Mein Lebensgefährte und ich sind ende letzten Jahres von Niedersachsen nach Bayern gezogen, seit Februar beziehen wir Hartz4 da wir ja gleich beide eine Arbeit zusammen angefangen hatten, sind nach knapp 4 wochen wieder arbeitslos geworden. Wir hatten in Juni beschlossen hier wieder weg zu ziehen alleine schon weil ich hier psychische Problemem bekommen habe :-( durch das ganze Heimweh. Aber in Juli hatte er ein Praktikum von 3 Monaten angefangen und danach wollten wir hier wiklich weg ziehen. Jetz kam das Amt an er müsse eine Eingliederungsvereinbahrung unterschreiben für Bewerbungstraining etc. da er auch 100% behindert ist. Nun will er freiwillig einen 1€Job machen ab 3.11.2008. Nun komme ich zu meiner eigenlichen Frage, kann er den 1€Job hier anfangen und in den nach ein paar Monaten umziehen und die restlichen Monate in Niedersachsen weiter machen? Der 1€Job soll bis ende Juni gehen und so lange möchte ich hier nicht mehr bleiben. Könnt ihr uns nicht helfen? Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für eure Antworten.


    Liebe Grüße Krümelbibo

  • Er kann nicht "gezwungen" werden, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Wenn er sich weigert, was er darf, muss ein Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen werden, gegen den er Widerspruch einlegen kann.


    Problematisch wird das nur, weil jetzt eine Maßnahme angekündigt wurde. Dies könnte als "Flucht" verstanden werden, wenn ihr umziehen wollt. Es sit dabei unerheblich, ob ihr es vorher bereits wolltet, außer ihr könnt nachweisen, dass ihr bereits vor der Ankündigung euch um eine Wohnung gekümmrt habt. Das wird schwierig werden.


    Einen Abbruch einer Maßnahme kann nur ein schwerwiegender Grund sein. Ein Umzug, der zudem sowohl von der "alten ARGE" bewilligt als auch bei der "neuen ARGE" angemeldet werden muss, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht während des EEJs genehmigt. Solltest du jedoch eine Arbeitsstelle auf dem 1. Arbeitsmarkt woanders finden, wäre dies ein schwerwiegender Grund.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D