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#1
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Ich habe seit kurzem einen Ein-Euro-Job, der mir auch total Spaß macht. Jedoch habe ich auch noch eine Möglichkeit gefunden, noch zusätzlich hinzu zu verdienen, durch einen sehr unregelmäßigen Nebenjob, abends und teilweise am Wochenende, der Verdienst ist nicht so toll, aber immerhin... Es wäre kein Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag oder ähnlichem, sondern auf freiberuflicher Basis mit Gewerbeschein.
Nun meine Frage: Wenn ich den zusätzlichen Nebenverdienst angebe (was ich auch tun muß und möchte!!), wird mir dann das Einkommen aus dem Ein-Euro-Job mit angerechnet? Grundsätzlich ist ja dieses Einkommen anrechnungsfrei und ich erhalte bei einer 30-Stunden-Woche mehr als den Freibetrag von 100 Euro monatlich. (Nur zur Info, falls es wichtig ist, der zusätzliche Nebenverdienst wären so ca. 200-250 Euro im Monat, aber auch nicht regelmäßig, sondern im speziellen Fall erst mal von Juli bis September und dann wieder nur im Oktober.) Wäre toll, wenn mir da jemand eine fundierte Auskunft geben könnte. Vielen Dank |
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#2
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Hallo,
Ein-Euro-Jobs werden grundsätzlich zusätzlich gewährt. Auch bei einem zusätzlichen Nebenverdienst bleibt eine Anrechnung völlig unberücksichtigt. Der Nebenverdienst wird völlig gesondert berücksichtigt. 100? Freibetrag, überschreitender Betrag bis 800? 20% Selbstbehalt. Bei Deiner Rechnung: Hartz-IV-Betrag + Ein Euro Job + Selbstbehalt aus Nebenverdienst Gruß Jones |
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#3
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Hallo, bin selbst ein Ein-Euro-Jobber und habe hierzu eine Anfrage. Wer weiss einen unverbindlichen Rat?
Ist es so üblich, dass Krankheitstage ( gelber Schein ) vom Entgelt abgezogen werden? MFG Yogibär27 |
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#4
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Hallo Yogibär27 ,
bei Krankheit während eines 1 Euro Jobs gibt es keine "Weitervegütung". Begründung: ein 1 Euro Job ist kein Arbeitsvrhältnis im eigendlichem Sinne.
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#5
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Hallo Yogibär27, ja das ist richtig, du bekommst nur Geld für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, also keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da es ja auch kein Lohn ist, sondern nur eine Aufwandsentschädigung, und wenn du krank bist und zu Hause bist, hast du ja für den Ein-Euro-Job keinen Aufwand. Diese Regelung ist wohl überall so, wie ich gehört und gelesen habe.
Und zu meinem ursprünglichem Thema noch ein kleiner Nachtrag: Ich habe nun auch das Okay von der Arge, dass ich meinen Ein-Euro-Job beim Nebenjob nicht angerechnet bekomme. Aber danke für die Antwort von jones. |
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#6
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KEINE ANRECHNUNG ZUSÄTZLICH
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#7
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Zitat:
Mehr als 130 ? darfst nicht verdienen. Gewerbeschein ist ohnehin dann über Finanzamt und BG gebührenpflichtig und auch die Krankenkasse musst dann unter Umständen selbst bezahlen. Da würde ich aufpassen. Erkundige Dich lieber ehrlich und offen beim Job-Center. |
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