Arbeitszeitproblem bei 1-€-Job - was muss ich akzeptieren und was nicht?

  • Hallo miteinander - ich bin neu hier und gleich mit einer Frage, die für mich brandheiß ist, denn morgen soll es losgehen.


    Kurze Vorrede - ich (weibl.) bin 62 und demzufolge kurz vor der Zwangsverrentung. Wohl um mir diese schmackhaft zu machen, bekam ich jetzt eine MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) zugewiesen. Im Vorgespräch dazu beim Träger wurde mir eine zusammenhängende Arbeitszeit mit "gelegentlichem Wochenendeinsatz" zugesagt. Dann hatten alle Beteiligten ihren wohlverdienten Urlaub und gestern bekam ich meinen Arbeitsplan und bin fast hinten über gefallen. Die täglichen Arbeitszeiten gehen von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 14:30 bis 17:00 (fünf Stunden also) und jeden zweiten Sonntag von 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr (sieben Stunden), wofür dann ein Wochentag frei ist.
    In der Anforderung des Jobcenters steht eine Arbeitszeit von 7:00 bis 12:30 oder nach Vereinbarung. Die Dame von der Arbeitsförderungsgesellschaft sah sich durch den Passus "nach Vereinbarung" im Recht, mir diese Arbeitszeiten zumuten zu können. Vereinbart (im Vorgespräch) wurde mit mir jedoch lediglich - da die Maßnahme mit zwei Leuten besetzt ist - wöchentlich wechselnde Früh- und Nachmittagsschicht - jeweils zusammenhängend. Daraufhin hatte ich dann meine Teilnahmeerklärung für das Jobcenter unterschrieben.


    Meine Frage lautet nun kurz und knapp - muss ich diese willkürliche einseitige Änderung akzeptieren und im Falle einer Weigerung Sanktionen befürchten, oder kann ich auf zusammenhängender Arbeitszeit, so wie es auch vom Jobcenter beschrieben war, bestehen?


    herzlichen Dank schon mal für Eure Gedanken zum Thema,
    Grüßle
    Froggel - ratlos

  • Hallo Froggel,


    sowie ich das sehe, kannst Du dieses Problem vorrangig nur mit dem Jobcenter gemeinsam klären.
    Spreche dort mit deinem Ansprechpartner/ Vermittler und stelle Ihr/ Ihm das so dar, wie Du es oben formulierts hast.
    Solltest du jetzt einfach handeln, so kann dies zu Sanktionen und evtl. längeren Streitigkeiten führen.


    dms

  • Hi Kitty121,


    auch Dir lieben Dank für Deine Antwort. Es scheint sich nun im Guten regeln zu lassen, das ist mir dannauch allemal lieber als irgendwelcher Stress, denn man sitzt da ja eh immer am kürzeren Hebel und das Geld brauche ich nun mal zum Leben...


    Lieben Gruß
    Froggel

  • Hallo dms,


    danke für Deine schnelle Antwort. Leider war eine Klärung mit dem JC nicht möglich, da die am Umziehen sind und alle Arbeit ruht. Nun hat sich aber doch eine halbwegs akzeptable vorläufige Lösung gefunden, da auch meine Mitstreiterin Sturm gelaufen ist. Zu zweit ist man dann doch ein bisschen stärker ;-)


    Liebe Grüße
    Froggel - etwas erleichtert...

  • ....
    In der Anforderung des Jobcenters steht eine Arbeitszeit von 7:00 bis 12:30 oder nach Vereinbarung. Die Dame von der Arbeitsförderungsgesellschaft sah sich durch den Passus "nach Vereinbarung" im Recht, mir diese Arbeitszeiten zumuten zu können. ...


    Hallo dms,


    danke für Deine schnelle Antwort. Leider war eine Klärung mit dem JC nicht möglich, da die am Umziehen sind und alle Arbeit ruht. Nun hat sich aber doch eine halbwegs akzeptable vorläufige Lösung gefunden, da auch meine Mitstreiterin Sturm gelaufen ist. Zu zweit ist man dann doch ein bisschen stärker ;-)


    Liebe Grüße
    Froggel - etwas erleichtert...


    Aufgrund deines ersten Beitrages bin ich halt erstmal davon ausgegangen, dass es sich nicht lohnt,
    mit der Arbeitsförderungsgesellschaft weiter zu sprechen. Da deine zweite Mitstreiterin nun mit
    in die dieselbe Richtung ziehen will/ wird; ändert sich natürlich das Bild.


    Egal wie es war, wichtig ist, wie es ist;
    und da ist es ja nun so gekommen wie Du es vertreten kannst und willst und gehofft hast und.....


    Viel Erfolg


    dms

  • Hallo Froggel - wenn die eine Vereinbarung so niederträchtig umgestalten können, solltest Du genau so schlau sein! Geh doch einfach mal davon aus das in dem Dir zugeschickten Vertrag die Arbeitszeit insgesamt dargestellt wird und wenn Du jetzt Vormittags arbeiten musst, dann gehst Du vormittags arbeiten und am Nachmittag bleibst Du einfach der Arbeit fern, nennt man Bauernschläue so ein vorgehen und das machst Du jetzt täglich so - ich kenne keinen Arbeitsvertrag an dem man 2 x täglich zur Arbeit fahren müsste und wieder heim oder wo sich eine Pause von 3 Stunden ergibt. Zur Not kkannst Du ja mal fragen welche Woche Du Frühschicht, wann Spätschicht und wann Du mit Wochenendeinsätzen zu rechnen hast, man möge Dir die Monatsplanung doch bitte detailiert 14 Tage im voraus mitteilen da Du ja auch irgendwie Dein Privatleben darauf abstellen musst. :D


    Wenn dann Verwunderung entsteht und man Dir erklärt das dies die täglichen Arbeitszeiten seien, erklärst Du das dies nicht der mit Dir getroffenen Vereinbarung entspreche und Du seist nur zu der Dir zuvor erklärten Regelung bereit, die Teilnahme zu besuchen, sollte sich niemand dazu in der Lage sehen müsstest Du die diesbezügliche Diensteinteilung eigenmächtig vornehmen!


    Haha - ich glaube die gehen dann an die Decke und werden Dich sanktionieren, aber gegenüber dem Sozialgericht muss ja eine Glaubwürdigkeit an Deiner Absprache ersichtlich werden und sowas geht nur indem Du den Massnahmeträger auf ein augenscheinliches Missverständnis hinweist!