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Darf ich die AGH weitermachen, wenn...?

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  #1  
Alt 09.05.2010, 21:13
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Frage Darf ich die AGH weitermachen, wenn...?

ich bin verheiratet und wir machen beide eine AGH. Nun wird mein Mann warscheinlich ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis kriegen... Er verdient warscheinlich mindestens genauso viel wie der Regelsatz.

Meine Frage:
Darf ich dann meine AGH weitermachen, oder muß ich dann aufhören?

Das wäre für mich doch sehr schade, weil ich die "Arbeit" gerne mache...
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  #2  
Alt 09.05.2010, 22:32
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Hallo,

weiss nicht genau was AGH heisst, aber vermute mal arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder sowas.. dann ist es natürlich nicht ehegebunden oder das der partner in eine feste arbeit kommt. du bist eine BG-Nummer und dein Partner auch also das wird zumindest getrennt. was natürlich passieren kann ist, das die beschäftigung in eurer ehegemeinschaft neu berechnet wird. also deine beschäftigung kannst du weiterhin ausführen.

lg
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  #3  
Alt 10.05.2010, 09:19
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Beiträge: 2
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Eine AGH ist eine Arbeitsgelegenheit... Und wir sind eine Bedarfsgemeinschaft, also haben wir nur eine Nummer... Deswegen frage ich ja...
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  #4  
Alt 10.05.2010, 09:27
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Guten Morgen,

das ist trotzdem kein problem, auch bei gemeinsamer BG-Nummer. du behälst deine AGH und dein partner geht Arbeiten, wie gesagt möglich das es eine finanzielle neuberechnung gibt, wenn er mehr verdient kann es möglich sein das ihr weniger alg 2 bekommt.

lg
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  #5  
Alt 13.06.2010, 12:35
Cat Cat ist offline
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Beiträge: 9
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Im Regelfall wirst Du die Maßnahme bis zum Ende (Ablauf) zu Ende machen können. Sollte Dein JobCenter (aus welchen Gründen auch immer )eine vorzeitige Beendigung in Betracht ziehen, dann argumentiere mit der "Probezeit" in der auch Dein Mann in seinem neuen Job jederzeit mit Kündigung rechnen muss. Solange DU arbeitssuchend bist und von der ARGE auch nur einen Cent beziehst, werdet Ihr beide (Du und Dein Mann) Eure gemeinsame BG Nummer behalten. Ob fair oder nicht, sobald ihr eine Bedarfsgemainschaft bildet, bleibt auch Dein Mann der ArGe "zur Rechenschaft verpflichtet" und weiterhin "Kunde", allerdings ohne den geringsten finanziellen Vorteil oder Hilfe- wobei er natürlich, wenn ihr keine Aufstockung braucht, sämtliche finanziellen Verpflichtungen (Miete, BK Abrechnung, Versicherungen etc) allein tragen muss.

Es ist schön, dass Dir Deine AGH Freude bereitet, allerdings würd ich auch darüber nachdenken ob ihr Beide zukünftig nicht besser beraten seid, wenn Du einen Minijob oder eine 20 Std Stelle annimmst, sofern Dir das möglich ist.
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