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#1
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Hallo erstmal,
bin neu hier und möchte mich erst mal vorstellen. Mein Name ist Sandra, man darf mich gern Sandy nennen, und ich bin Teil einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft. Ich selbst gehe arbeiten und mein Freund mit dem ich zusammenlebe bekommt abhängig meines jeweiligen Monatsgehalts mal mehr mal weniger ALG II. Das ALGII variiert zwischen 80-250 Euro im Monat. Im Grunde komme ich jetzt schon für die überwiegenden Finanzen auf. Jetzt hat sich beruflich bei mir folgendes ergeben, wenn alles glatt läuft bekomme ich einen besseren Posten in der Firma in der ich beschäftigt bin. Wahrscheinlich wird mein Gehalt so steigen, dass der ALGII-Anspruch meines Freundes entfällt. Jetzt ist mein Freund zur "Neuen Arbeit" geschickt worden um dort evtl. einen Ein Euro-Job anzunehmen. Ich persönlich finde Ein Euro-Jobs nicht so verkehrt wenn jemand ALG II erhält. Ist ein bischen wie die Legitimation für Staatsgelder. Wenn jetzt aber überhaupt kein Geld vom Amt mehr fließt, sehe ich persönlich nicht ein warum mein Freund einen solchen "Sklavenjob" annehmen sollte. Schließlich finanziere ich ihn doch dann allein, warum sollte er also soziale Arbeit im Dienste des Staates leisten von der aus er höchst unwahrscheinlich jemals den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt finden wird, wenn der Staat dann nichts mehr für Ihn leistet?! Laut Angabe seines Fallmanagers wird ihm dann auch die bis jetzt noch im Hintergrund geplante Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation gestrichen, weil eine solche nur der bekommt der bedürftig ist. Fällt das ALGII wegen meines Jobs weg kann er seine Umschulung leider vergessen. Beim Job-Center fliegt er auch raus, zumindest aus der Bedürftigenkartei. So dass letztlich nur ein Arbeitssuchender ohne jegliche Ansprüche übrig bleibt und der soll für eine Mehraufwandsentschädigung irgendwo knechten, ohne mich! Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich aus? Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus. Vielen Dank! Grüßle Sandy |
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#2
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Hallo Sandra,
vielleicht haben Sie seit dem 8.10. schon eine Antwort erhalten. Nach den Texten, auch hier im Hartz IV-Forum, kann man einen 1-?-Job nur machen, wenn zugleich ALG II gezahlt wird. Gruß Hardy |
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#3
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Eben also ich würde alles versuchen den Job noch zu bekommen dann verdient dein Freund noch bissel was nebenbei das doch nur um so besser.
Wenn er nix bekommt und auch kein Anspruch mehr hat würde ich an seiner Stelle dann einfach zu hause bleiben *hrhr* was soll schon passieren ? streichung des nicht mehr vorhandenden geldes ? |
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