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#1
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Guten Tag, hab seit Oktober ´05 eine geringfügige Anstellung als Hauswart und soll zu nächster Woche noch eine Anstellung als Aushilfe
in einer Schule annehmen. Meine Frage ist ob das So richtig ist oder ob ich mich da weigern darf? Da wen wieder ein starker Winter sein sollte ich für meinen jetzigen Job voll einsatzbereit sein müsste um Früh´s und Abend´s Schnee zu schaufeln und die Strassen zu streuen. Da der angebotene Job bis 28.02.07 befristet ist, aber mein bisheriger unbefristet. Jetziger Job: Hauswart 12 Stunden in Monat plus Winterdienst = 90 ? Angebotener Job: Aushilfe in Schule 30 Stunden die Woche befristet bis 28.2.2007 |
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#2
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Hallo Crimson ,
kann es sein, das das Jobangebot: Aushilfe in Schule 30 Stunden die Woche befristet bis 28.2.2007 ein 1 Euro Job ist? Scheint mir so. Wenn dieser mit deiner jetztigen geringfügigen Beschäftigung zeitlich nicht vereinbar ist, dann musst du den 1 Euro Job auch nicht annehmen. Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben vorrang vor den 1 Euro Jobs. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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