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#1
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hat sich erledigt bitte loschen
Geändert von mikusch (26.01.2007 um 22:47 Uhr). |
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#2
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Hallo mikusch,
na dann mal die Stelle NICHT annehmen. Ist doch wohl nicht wahr! Gebäudereinigung als Eigungsfeststellung bzw. Trainingsmaßnahme........................ich balle schon die Hand zur Faust!!!!! Bitte nimm umgehend dein Schreiben und such damit einen RA für Sozialrecht auf! Vorab ab zum Amtsgericht und einen Beratungsschein beantragen.............denn ich meine dies ist NICHT RECHTENS!!!! Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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