Kinderbetreuung- Jugendamt

  • Hallo.
    Ich wohne in einer eheähnlichen Gemeinschaft und mein Partner arbeitet- wir beziehen trotzdem Hartz 4/ALG 2.
    Ich hab eseit November einen 1 Euro Job und mein Sohn geht in den Kindergarten.
    Wir haben den Platz bis zum heutigen Zeitpunkt vom Jugendamt finanziert bekommen.Mein Sohn MUSS nun auch aufgrund des Jobs ganztags gehen.
    Nun habe ich Bescheid vom Jugendamt erhalten- ich muss den Platz nun selbst zahlen da lt. Bearbeiterin, Hartz 4 und Sozialhilfe 2 unterschiedlich wäre.Das heißt- Hartz 4 wird besser bezahlt als Sozialhilfe 2.
    Meine FRagen- gibt es einen Unterschied zwischen Hartz4 und Sozialhilfe2?
    MUSS ich den KITA Platz allein bezahlen?Bis jetzt brauchte ich es auch nicht.
    Wohin wende ich mich am besten?
    Ich hoffe Ihr könnt mir irgentwie helfen...
    LG Sabrina

  • halloo. du kannst dich mit solchen sachen an den sozialverein (gibts in jeder grösseren stadt) wenden, die helfen bei ärger mit en ämtern. man muss in den verein eintreten, der monatsbeitrag ist jedoch sehr gering (unter eur 5).


    gruss - gertraude

  • hallo,


    Hartz IV erhalten eingliederungsfähige Personen, d.h. die noch vermittelbar sind.


    Die herkömmliche Sozialhilfe wird nur an alte Leute, die nicht vermittelbar sind gezahlt.
    Der Satz ist der gleiche.


    Der Kita-Platz muß Dir weiterhin gezahlt werden, wenn das Einkommen sich nicht entsprechend
    geändert hat.


    Weitere Info´s u.v.m. findest Du unter www.geldvomstaat24.de , denn diese behandeln das Thema
    "Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar".


    Noch dazu werden brauchbare Tipps für mehr Geld Monat für Monat gegeben.


    Gruß


    Hermine