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Hallo Leidesgenossen,
ich hab morgen um 10 Uhr einen Termin bei meiner ARGE. Dort will man mir einen 1-Euro-Job anbieten. Was das genau ist, werde ich erst morgen erfahren. Ich will hier nicht diskutieren ob so was sinnvoll ist oder nicht. Auch lehne ich einen solchen Job nicht generell ab, nur es geht mir darum, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um mir einen Ein-Euro-Job anzubieten. Nun habe ich bei der BA ein PDF-Dokument gefunden (SGB II Fachliche Hinweise und Empfehlungen AGH), wo u.a. folgendes steht: "Öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16 Abs. 3 SGB II (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante / Zusatzjobs und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante) ist immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten (?ultima ratio?)." Bei mir ist es nun so, dass ich eine EGV sei 27.09.07 habe und seit dem sind bisher seitens der ARGE drei Stellenangebote gekommen, aber keine Angebote über Weiterbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen, Bewerbertraining etc. Kann ich dem SB dieses Dokument unter die Nase halten und ihm darauf hinweisen, dass erst andere Massnahmen Vorrang haben? Wer von Euch hat so etwas auch schon mal gemacht und Erfolg gehabt? Der SB ist doch auch an dieses Dokument gebunden oder?
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__________________________________________________ ____ Es gibt Politiker, die Angst haben, ihr Gesicht zu verlieren. Dabei könnte ihnen gar nichts besseres passieren. Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend. |
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