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Muss ich den 1,20 Job weiter machen, wenn ..

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  #1  
Alt 09.04.2008, 14:01
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Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 2
Standard Muss ich den 1,20 Job weiter machen, wenn ..

Hallo!!
Ich habe vom Job Center eine Maßnahme bekommen (im Oktober 07).
Jetzt ist aber ein verlobter Qualifizungsmaßnahme rein gekommen (ist auch von Job Center)
Er ist von 7.00 uhr bis 17 uhr ausser haus,haben vier Kinder. Jetzt ist meine Frage an euch dürfen
die vom Job Center beide Elternteile darein tun?
Auch wenn alle 4 Kinder Schule und Kida sind?
Eins von meinen Kindern ist geistig Behindert.

Ich würde mich um eine Antwort freuen

Gruss Bina79
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  #2  
Alt 09.04.2008, 14:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.957
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Hallo Bina !

Geh auf www. sozialgesetzbücher .de § 8a !

Ich denke da hast Du Deine Antwort!

Gruß

Ps.: Bitte etwas Deutlicher Angaben machen! Ich denke, Dein Verlobter ist auch der Vater der gemeinsamen 4 Kinder!?

Geändert von Horst GRUNERT (09.04.2008 um 14:13 Uhr)
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  #3  
Alt 09.04.2008, 14:39
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Registriert seit: 09.04.2008
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Horst GRUNERT Beitrag anzeigen
Hallo Bina !

Geh auf www. sozialgesetzbücher .de § 8a !

Ich denke da hast Du Deine Antwort!

Gruß

Ps.: Bitte etwas Deutlicher Angaben machen! Ich denke, Dein Verlobter ist auch der Vater der gemeinsamen 4 Kinder!?
Ja ist er!!!!
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  #4  
Alt 10.04.2008, 14:20
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.957
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Hallo Bina 79!

Der Abbruch einer vereinbarten Massnahme führt zu Sanktionen!

Ich würde beim Teamleiter vorstellig werden und den Sachverhalt mit Berufung auf den §8a SGB III darlegen und um einen Lösungsvorschlag bitten!

Gruß


Den Vortrag notfalls schriftlich fixieren lassen!
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